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MieterA 09.02.2011 06:17

Befristeter Mietvertrag
 
Hallo,
eine Frage zum Thema: Befristeter Mietvertrag
wann verwandelt sich ein befristeter Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten?
Hab gehört, dass wenn der Vermieter zweimal denselben Grund für einen befristeten Vertrag angibt das sich dieser dann automatisch in einen unbefristeten verwandelt, stimmt das? hab zweimal ein befristeten Vertrag unterschrieben und seit einem Jahr ist der Vertrag abgelaufen, der Vermieter nimmt meine Mietzahlung entgegen und es wurde kein neuer Vertrag unterschrieben.
Hoffe es kann mir jemand helfen...:confused:

Regenmacher 09.02.2011 08:27

AW: Befristeter Mietvertrag
 
Nach dem neuen Mietrecht (gültig seit 01.09.2001) sind solche Verträge nicht mehr möglich. D.h., Sie haben einen ganz normalen Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Auch wenn Ihnen Ihr Vermieter etwas anderes erzählen will:

http://www.mietrecht-information.de/...Mietrecht.html

ranflagg 08.04.2011 15:25

AW: Befristeter Mietvertrag
 
Hallo,

wir haben vor demnächst einen Mietvertrag für eine DG Wohnung zu unterschreiben. Bei der Wohnungsbesichtigung meinte der Makler das der Mietvertrag bis 2019 befristet wäre, da die Eigentümer dann das DG komplett umbauen wollen. Für uns so weit kein Problem, da wir eh nicht vor haben 8 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Jetzt habe ich aber gelesen, das bei einem befristeten Mietvertrag kein ordentliches Kündigungsrecht besteht und ich habe nicht vor mich 8 Jahre an eine Wohnung zu binden. Reicht es aus, wenn man im Mietvertrag mit aufnimmt, das dem Mieter eine ordentliche Kündigungsfrist eingeräumt wird, oder muss man dass irgendwie anders regeln? Ich denke nämlich auch nicht, dass es den Vermietern darum geht uns 8 Jahre an die Wohnung zu binden.
Ansonsten kommt die Wohnung nicht in Frage.

Danke für die Antwort!

Regenmacher 08.04.2011 19:02

AW: Befristeter Mietvertrag
 
Wenn der Vermieter einen qualifizierten Zeitmietvertrag mit Ihnen abschließen will, dann wären Sie 8 Jahre gebunden und danach wäre Sense:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm

Es ist also Ihre Entscheidung zuzusagen oder einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen.

Recht-Einfach 11.04.2011 14:48

AW: Befristeter Mietvertrag
 
Hier sollten Sie auf jeden Fall vor Unterschrift die Fronten klären. Ein Wohnmietvertrag ist eh nicht gültig, bei einem solch langen Kündigungsausschluss. Dennoch können bis zu 2 Jahre vereinbart sein, wenn Mieter und Vermieter gleichzeitig auf das Recht der Kündigung verzichten.

Und acht Jahre sind eine lange Zeit, selbst über 2 Jahre ist es oft nicht zu überblicken was passiert: Da kann jemand versterben, einen neuen Arbeitsplatz annehmen müsen, etc. ...

MAchen Sie das Ihrem Vermieter klar, sonst wird er vermutlich länger nach einem Mieter suchen müssen, auch wenn viele Mieter in diese Falle tappen, was die Inhalte dieses Forums leider widerspiegeln!


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