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Schmitt 11.03.2011 00:12

Belästigung durch Freilufttrinker vor der Haustür
 
Haben seit geraumer Zeit Ärger vor unserer Haustür durch Freilufttrinker. Täglich versammeln sich mal mehr mal weniger von diesen Herrschaften vor unserer Haustür.Als Frau traut man sich allein nicht aus der Tür weil man nie wissen kann was passiert. Verschmutzungen durch leere Flaschen teilweise auch zerbrochen, Hundehaufen, Erbrochenes und Pöbeleien sind an der Tagesordnung.
Als wäre das nicht schon genug wird auch noch in der Ecke unserer Haustür
uriniert manchmal auch im Fahrstuhl.
Bisher hat sich der Vermieter sehr bedeckt gehalten. Ab und zu schickt er mal Security vorbei und die räumen dann auf sind sie wieder in ihrem Auto und fahren weg sind die Trinker wieder da und der Spaß geht von vorn los. Würde jetzt gern wissen kann ich die Miete kürzen und wenn ja um wieviel?

Regenmacher 11.03.2011 07:44

AW: Belästigung durch Freilufttrinker vor der Haustür
 
Zitat:

Zitat von Schmitt (Beitrag 2997)
Ab und zu schickt er mal Security vorbei und die räumen dann auf sind sie wieder in ihrem Auto und fahren weg sind die Trinker wieder da und der Spaß geht von vorn los. Würde jetzt gern wissen kann ich die Miete kürzen und wenn ja um wieviel?

Ich denke mal, dass eine Kürzung der Miete nicht möglich sein wird. Auf jeden Fall ist mir ein anders lautendes Urteil nicht bekannt. Hier wären aber die Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) in der Pflicht, um für Abhilfe zu sorgen.

Wäre es eine andere Situation, in der der Vermieter in der Pflicht wäre, ein Forum wird Ihnen keine Angabe zur Höhe der Mietminderung machen können. Solche Empfehlungen dürfen Sie vom Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht erwarten. Die werden Sie dann auch vor Gericht vertreten.

Mietrecht3 05.04.2011 14:46

AW: Belästigung durch Freilufttrinker vor der Haustür
 
Wir haben auch mit solchen Mitbürgern zu kämpfen. Allerdings gibt es da leider nichts, was der Vermieter tun kann, dass ist Sache des Ordnungsamts. Es gibt bei uns ein regelrechtes Bürgeraufbegehren, da durch diese Menschen die Umgebung sehr stark leidet. Allerdings sind die staatlichen Stellen da meistens Machtlos, da in Deutschland immernoch die Versammlungsfreiheit gilt!

Mietrecht3 03.05.2011 15:13

AW: Belästigung durch Freilufttrinker vor der Haustür
 
Obwohl ich persönlich mich auch immer wieder über solche Störenfriede aufregen könnte (und das auch tue!)


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