|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Absolut Ratlos - Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben!
Hallo an alle,
ich wende mich an dieses Forum weil ich absolut ratlos bin und ich nicht wirklich weiter weiss. Mein Mann und ich leben seit 2 1/2 Jahren in einem angemieteten Reihenhäuschen in Hamburg. Wir haben damals einen Mietvertrag mit ca.75qm unterschrieben und zahlen 690€ kalt dafür. Unsere Vermieter ist jetzt auf den Trichter gekommen und möchte das Haus verkaufen, da wir es nicht haben wollten, kam unser Nachbar als erster mal zu einer kleinen Besichtigung rüber zwecks Kauf. Er machte uns das erste Mal darauf aufmerksam, das wir hier niemals 75qm haben könnten, da er drüben bei sich 85qm hätte und das alles etwas größer wäre. Davon überzeugten wir uns erstmal und tatsächlich ist unser Häuschen winzig dagegen.Da mein Mann und ich mit einer Trockenbaufirma selbstständig sind,hatten wir glücklicherweise ein richtig gutes Lasermessgerät im Haus und da der Herr des Hauses sich sehr gut mit solchen Sachen auskennt, legte er prompt los.Wir hatten uns vorher im Internet schlau gemacht und messten das Haus dreimal hintereinander durch, weil wir das einfach nicht glauben konnten.Wir kamen genau auf 59qm Kurzum,wir haben über zwei Jahre für ein 16qm großes Zimmer mitgezahlt, was wir überhaupt nicht zur Verfügung haben, wir dachten damals bei der Vertagsunterzeichnung das es sich bei der ca.Angabe so um plus minus 5 qm handelt, was völlig ok wäre. Aber 16 qm ist ein ganzes Zimmer...Wir sprachen daraufhin den Vermieter höflichst an und er sagte nur, das er das nicht gewusst hätte und das bestimmt auch nicht vorsätzlich so in den Mietvertrag eingetragen hätte. Wir hätten dann aber gleich beim Einzug bzw.bei der Besichtigung das ausmessen sollen(was bestimmt auch jeder tut ), wir waren ja damals schließlich einverstanden mit derMiethöhe (Bis dato dachten wir auch das wir 75qm haben)und er könnte es jederzeit zu dem Preis wieder vermieten.Weiterhin sagte er uns durch die Blume, es stehe uns ja frei zu kündigen, was wir ja auch vor haben...Trotz dessen haben wir viel zu viel bezahlt für etwas was wir nicht haben,das ist doch total unfair Er wollte sich mit seinem Makler mal kurzschließen wie man in so einer Situation weiter verfährt und sich melden. Bis jetzt hat er sich nie wieder dazu geäußert und die ganze Sache fällt mehr und mehr unter den Teppich.Wir haben ihm auch einen Termin angeboten um das mit ihm nochmals durchzurechnen und die Wohnung vor Ort nochmals mit ihm zu vermessen, leider ist der Termin dann doch nicht zu Stande gekommen, hmmm. Irgendwie wissen wir uberhaupt nicht wie wir uns jetzt weiter verhalten sollen,wir fühlen uns nur mega veräppelt und betrogen,wir zahlen für was,was wir überhaupt nicht haben das kann doch nicht recht sein?! Wir wollen hier eh ausziehen da ich in wenigen Wochen einen kleinen Sohn bekomme, ich weiss nur nicht wie ich das jetzt vernünftig zu Ende bringen kann...Haben wir jetzt auf gut deutsch Pech gehabt oder ist das Recht tatsächlich mal auf unserer Seite?! Über einen Tipp eurerseits wären wir sehr dankbar |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
Hallo,
erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs! Ich hoffe es geht alles glatt über die Bühne und der oder die kleine ist gesund! Aber zur Sache: Es ist natürlich immer schwer eine Rechtslage nach so einer langen Zeit anzufechten. Aber auch ich habe mal ein wenig im Internet nach Informationen gesucht und habe scheinbar eine sehr gute Nachricht für Euch: Der BGH hat in folgenden Präzedenzfällen (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03) entschieden: Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als 10% (bei Euch 5,9 qm) unter der im Mietvertrag angegeben Fläche (75 qm) liegt. Als Folge habt Ihr das Recht die Miete anteilig zu mindern und eine Rückzahlung für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zu fordern! Also sollte das Recht auf Euerer Seite sein. Als weiteren Schritt würde ich Euch empfehlen einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um Euren Rechtsanspruch durchzusetzen - und dies mit rechtlich einwandfreiem Beistand. Ich hoffe das waren gute Nachrichten zum Sonntag und ebenso hoffe ich, dass Ihr der Community mitteilt, wie es bei Euch weitergegangen ist. Liebe Grüße, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
Hey Vielen Dank,ich denke in einer Woche wird es wohl endlich soweit sein,unser Junior turnt schon gut im Bauch rum,ich glaube er will auch endlich umziehen
Das sind wirklich gute Nachrichten die du uns überbringst zum Sonntag!Echt super....Ich hatte so meine Bedenken da uns das ja doch erst sehr spät aufgefallen ist.Aber das lässt uns doch etwas hoffen.... Ich denke wir werden uns gleich morgen einen Anwalt aufsuchen und die Sache mit ihm durchsprechen und angehen Wir danken dir auf jeden Fall ganz rechtherzlich für die Information und das du dir die Mühe gemacht hast im Internet nachzuschauen,natürlich halten wir euch auf dem laufenden wie es hier bei uns weitergeht....Ganz liebe Grüße aus Hamburg |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag | Bobbycoup | Mietvertrag | 3 | 17.12.2008 14:45 |
Untermietvertrag Wohnraum (für eine ganze Wohnung) | Recht-Einfach | Muster, Vorlage und Vordruck Mietvertrag | 0 | 05.05.2008 19:22 |