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Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.07.2010, 14:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 2
Standard Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

Hallo Zusammen!

Folgendes Problem...ich habe im November 2009 meine derzeitige Wohnung bezogen. Damals erhielt ich einen Schlüssel für die Hauseingangstür und einen für meine Wohnungstür. Da meine Vermieter selber erst das Haus im August 2009 gekauft hatten, sagten sie mir, sie wollen das Schloß der Hauseingangstür noch erneuern und danach würde ich dann auch zwei Satz Schlüssel für diese Tür erhalten. Nun bin ich schon ein sehr geduldiger Mensch und habe bis sage und schreibe Anfang Mai 2010 gewartet. Da wurde dann das Hauseingangschloß endlich getauscht, aber wieder erhielt ich nur einen Schlüssel mit der Aussage "Mein Mann hat da jemanden den er kennt, der die Schlüssel günstiger macht". Also hab ich wieder gewartet und erhielt Anfang Juli einen zweiten Schlüssel,der wie ich aber am selbigen Tage feststellen musste, nicht passte. Diesen habe ich dann wieder noch am gleichen Tag zurück gegeben und erhielt nur die Auskunft das ich einen neuen irgendwann in nächster Zeit erhalten würde. Nun ja, jetzt sind schon wieder vier Wochen rum und solangsam nervt mich dieses Thema einfach nur noch.
Kann mir jemand eine Tipp geben oder sagen was ich nun machen kann um dies zu beschleunigen, denn ich fahre in 6 Wochen in den Urlaub und fänd es natürlich toll wenn dann ein Familienmitglied von mir Zugang zur Wohnung hätte um sich um Post, Blumen, etc. zu kümmern.Zumal mir ja zwei Satz Schlüssel zu stehen....

Desweiteren haben meine Vermieter mir damals diese Wohnung Angeboten mit der Aussage "diese Wohnung hat 60-65qm". Nun hatten wir vor zwei Wochen auch einen Termin, den meine Vermieterin ebenfalls nicht einhielt, zum genauen ausmessen der Wohnung. Meine Vermieterin erschien 45min. später mit der Aussage "ich hätte ja mal unten bescheid sagen können". Nur ich sage mir Termin ist Termin und würde ich nicht im gleichen Haus wohnen könnte ich auch nicht mal eben runter gehen. Bei dem Ausmessen kam heraus das die Wohnung aber nur 48,903 also 49qm hat. Damals wurde mündl. vereinbart das die qm-Zahl nachträglich in den Mietvertrag nachgetragen würde. Dies streiten nun meine Vermieter ab.
Nun zahle ich für 49qm 350€ kalt. Das Haus wurde um 1965 gebaut und ist nur teildoppelt verglast, sprich Schlafzimmer zwei Fenster nur einfach verglast, die im Winter schon von innen zugefroren sind trotz Heizung auf Stufe 4 und im Wohnzimmer sind 2 von insgesamt 3 Fenstern Einfachverlgast. Küche ein Fenster und Bad ein Fester haben Doppeltverglasung.
Frage ist die Miete im Bezug auf diese umstände zu hoch???



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  #2  
Alt 28.07.2010, 11:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

Zitat:
Zitat von schmelli Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen!

Anfang Juli einen zweiten Schlüssel,der wie ich aber am selbigen Tage feststellen musste, nicht passte. Diesen habe ich dann wieder noch am gleichen Tag zurück gegeben und erhielt nur die Auskunft das ich einen neuen irgendwann in nächster Zeit erhalten würde. Nun ja, jetzt sind schon wieder vier Wochen rum und solangsam nervt mich dieses Thema einfach nur noch.
Kann mir jemand eine Tipp geben oder sagen was ich nun machen kann um dies zu beschleunigen, denn ich fahre in 6 Wochen in den Urlaub und fänd es natürlich toll wenn dann ein Familienmitglied von mir Zugang zur Wohnung hätte um sich um Post, Blumen, etc. zu kümmern.Zumal mir ja zwei Satz Schlüssel zu stehen....

Schon mal davon gehört, dass es Schlüsseldienste gibt, die Ersatzschlüssel anfertigen? Mister Minit besohlt nicht nur Schuhe!

Desweiteren haben meine Vermieter mir damals diese Wohnung Angeboten mit der Aussage "diese Wohnung hat 60-65qm". aber nur 48,903 also 49qm hat. Damals wurde mündl. vereinbart das die qm-Zahl nachträglich in den Mietvertrag nachgetragen würde. Dies streiten nun meine Vermieter ab.

Welche Quadratmeterzahl ist denn in der Abrechnung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung angegeben?

Nun zahle ich für 49qm 350€ kalt. Das Haus wurde um 1965 gebaut und ist nur teildoppelt verglast, sprich Schlafzimmer zwei Fenster nur einfach verglast, die im Winter schon von innen zugefroren sind trotz Heizung auf Stufe 4 und im Wohnzimmer sind 2 von insgesamt 3 Fenstern Einfachverlgast. Küche ein Fenster und Bad ein Fester haben Doppeltverglasung.
Frage ist die Miete im Bezug auf diese umstände zu hoch???

Keine Ahnung, in München wäre das aus Sicht des Mieters eine Traummiete, aber neben einer Mülldeponie wohl nicht.


Schauen Sie also bitte genau auf die nächste (erste?) Betriebskostenabrechnung, was dort als Wohnungsgröße angegeben ist und dann wieder melden.
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  #3  
Alt 28.07.2010, 12:32
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

die tatsächliche wohnungsgröße darf von der im mietvertrag angegebenen größe um max. 10% abweichen.

ob sie bei einer abweichung von über 10% einen anspruch auf anpassung der miete haben, hängt von der formulierung ihres mietvertrages ab.
haben sie eine quadratmetermiete von z.b. 5,50€ im mietvertrag vereinbart, dann haben sie anspruch darauf, dass sie auch nur 49,00qm*5,50€/qm = 269,50€ bezahlen.
der preis pro quadratmeter muss im mietvertrag aufgeführt sein.

sonst betrachten die gerichte die 350€ als mietpreis für eine wohnung, die sie besichtigt haben und deren mietpreis sie für die größe der wohnung durch unterschrift des mietvertrages als angemessen akzeptiert haben.

ziehen sie ihren örtlichen mietspiegel zu rate.
sollte sich daraus ergeben, dass ihre miete mehr als 20% zu hoch ist (mietpreisüberhöhung ab 20% über der ortsüblichen vergleichsmiete, mietwucher ab 50%+), haben sie eventuell anspruch auf anpassung der miete.
ziehen sie hierzu unbedingt einen rechtsanwalt zu rate.

Geändert von Orion (28.07.2010 um 12:46 Uhr)
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  #4  
Alt 28.07.2010, 22:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

@Regenmacher: Natürlich gibt es Schlüsseldienste die sowas machen, aber es handelt sich hier um den zweit Schlüssel der mir laut Mietrecht zusteht und dann seh ich nicht ein diesen aus meiner Tasche zu bezahlen nur weil wehrte Vermieter nicht aus dem Quark kommen!

Eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung hat es bisher ja noch nicht gegeben, weil wie bereits erwähnt haben meine Vermieter das Haus selber erst letztes Jahr im August erworben und wollten auch aus diesem Grund die genau Quadratmeterzahl noch mal ausrechnen. Außerdem wurde vereinbart das die qm-Zahl dann im Mietvertrag nachgetragen wird. Wir sind damals bei dem Mietpreis von 60qm ausgegangen, nur ich weiß nun selber da dies nicht im Mietvertag, auf Grund des nachmessens, nicht eingetragen war das ich wohl eher schlechte Karte habe da etwas gegen zu machen auch wenn ich zwei Zeugen habe, die damals diese Aussagen mitbekommen haben. Nun ja dies wird ja nun auch von der Seite der Vermieter völlig abgestitten.

Zum Thema München, Traummiete und Mülldeponie kann ich nur sagen ich wohne nun mal nicht in München und das dort die Preise andere sind als 20km vor !Köln! ist mir bekannt!
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