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Arge behält Miete ein wegen Mieterreklamation

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.07.2012, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2012
Beiträge: 5
Standard Arge behält Miete ein wegen Mieterreklamation

Ich habe eine 4-ZKB-Wohnung an eine Familie mit Kinder vermietet. Anfang Dezember 2011 meldeten die Mieter, dass in einem Zimmer Wasser eindringe. Alle Versuche, den Schaden zu besichtigen, scheiterten bis zum 26.3.2012. Ich konnte entfernte Gipsplatten sehen (ca. 2 qm), die ich am gleichen Tag im Hof neben dem Mülleimer gefunden habe. Trocken und frisch entfernt. Ab diesem Zeitpunkt gewährte der Mieter keine Reparatur.

Seit Februar wird die Miete zurückbehalten. Seit April 2012 bezahlt die Arge anteilig die Nebenkosten (nach vielen Schreiben von mir an die Arge), die Grundmiete wird weiter zurückbehalten.

Seit Ende März läuft die Räumungs- und die Forderungsklage (getrennt).

Die Arge kommuniziert nicht mit mir - wegen Datenschutz. Ich gehe daher davon aus, dass die Arge die Miete einbehält. Kann ich nach einem entsprechenden Urteil die einbehaltende Miete von der Arge fordern?

Lisa46



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  #2  
Alt 24.07.2012, 03:34
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Arge behält Miete ein wegen Mieterreklamation

Da Sie doch bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie schon einen Grund nennen, warum Sie sich an ein Forum wenden. Denn eine zusätzliche Rechtsberatung können Sie von hier nicht erwarten.

Ein Mangel in der Wohnung, dessen Beseitigung durch den Mieter verhindert wird, berechtigt natürlich zu keiner Mietminderung. Der Mieter wäre für alle Folgeschäden haftbar!

Der Mietvertragspartner ist Ihr Mieter und nicht die ARGE.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.07.2012, 07:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Arge behält Miete ein wegen Mieterreklamation

Danke für die Antwort. Es ist i.d. Regel hilfreich, mehrere Meinugnen zu hören.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
arge, mangel, mietminderung, reparatur


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