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Auslauf Bindung öffentlich geförderter Wohnraum

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.10.2015, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2015
Beiträge: 1
Standard Auslauf Bindung öffentlich geförderter Wohnraum

Wir wohnen seit 5 Jahren in einer mietpreisgebundenen Wohnung. Jetzt haben wir ein Schreiben unseres Vermieters bekommen, das die Förderung zum 31.12.2015 ausläuft und es sich dann, um eine freifinanzierte Wohnung handelt. Wir wurden desweiteren informiert, dass wir in Kürze ein Schreiben erhalten, in dem uns unsere zukünftige Miethöhe mitgeteilt wird, welche dann dem ortsüblichen Mietpreisen angeglichen wird.
Das unser Wohnung so preisgebunden ist war uns natürlich bekannt und das steht auch im Mietvertrag, aber dass das mal ausläuft und wann das so sein wird, wussten wir nicht und sowas stand auch nicht im Mietvertrag. Ist das denn rechtens, dass der Mieter so kurzfristig darüber informiert wird? Im Schreiben steht, dass das öffentliche Darlehen getilgt wurde, was den Auslauf der Förderung begründet. Aber nicht ob dies vorzeitig oder fristgemäß erfolgte. Wir hatten mal was gelesen, dass bei einer vorzeitigen Tilgung noch eine Preisbindung für einen gewissen Zeitraum weiterbesteht. Ist das richtig und muss einem der Vermieter dann Auskunft erteilen? Klar haben wir ein Sonderkündigungsrecht, aber was wenn man die neue Miete nicht aufbringen kann und die Wohnungssituation wie bei uns in Hamburg eine Katastrophe ist?
Danke für Eure Hilfe



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  #2  
Alt 17.10.2015, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auslauf Bindung öffentlich geförderter Wohnraum

So wie bei der Erteilung des WBS eine Behörde zuständig war, so ist auch heute das gleiche Amt für weitergehende Fragen zuständig:

Allgemeine Wohnangelegenheiten - Stadt Hamburg
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Stichworte
miethöhe, mietpreisbindung, ortsübliche miete, sonderkündigungsrecht


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