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Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.04.2011, 20:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2010
Beiträge: 4
Standard Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft

Hallo,

hab bis vor kurzem in einer 3er-WG gewohnt (insge. 6 Monate). Zu dieser Zeit wohnt ein andere fester Mitbewohner und ein Zwischenmieter im Zimmer des Hauptmieters da dieser auf unbestimmte Zeit reiste. Da sich der andere feste Mitbewohner und der Zwischenmieter aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds besser verstanden und der Hauptmieter wieder zurückkommen wollte sollte ich Anfang Januar platz machen und das kurz vor meinen Prüfungen. Naja hab mich dagegen gewehrt(3 Mon. Kündigungsschutz) und bin Ende März nach den Prüfungen ausgezogen. Habe vorsorglich eine "Übergabe-Protokoll" mit dem Hauptmieter beim Auszug gemacht. Darauf ist vermerkt "folgende Mängel festgestellt - ohne Befund zum Vormieter" mehr nicht. Im Nachhinein weiß ich nicht ob das gut oder schlecht ist.

Bei meinem damaligen Einzug habe ich 550 EUR Kaution an den Vormieter meines Zimmers gezahlt (ca. 10 Tage nach Einzug) damit es unkompliziert nicht über den Vermieter der Wohnung laufen muss. Nun haben wir Ende April und ich hab meine Kaution nach einem Monat immer noch nicht. Der Nachmieter (damailiger Zwischenmieter) will mir nur 450 EUR überweisen, weil er das Zimmer komplett weiß "streichen" wollte. Hab bei meinem Einzug das damalige gelbe Zimmer nur zur Häfte weiß gestrichen. Vertraglich war nichts festgelegt worden und da denke ich gilt was das Gesetz vorschreibt "unrenoviert". Zudem teilte er mir mit das er nicht wisse wann er mir das Geld überweisen wird. Dieses Früchten ist gerade mal 18 und studiert Int. Business und denkt er wäre wer.
Da ich mich nicht mit ihm rumstreiten wollte hab ich mich schriftlich an den Hauptmieter gewandt und die volle Kaution-Rückzahlung verlangt und ihm mitgeteilt, dass ich acu schriftlich von ihm bestätigt habe das keinerlei Mängel beim Auszug vorlagen. Ich weiß auch das die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden kann. Aber ich finde es zum einen unfair weil ich damals die Kaution auch zügig gezahlt habe und ich außerdem nur 6 Monaten da gewohnt habe. Ich weiß leider nicht so recht was ich machen soll und am liebsten würde ich zur Selbstjustiz (bitte nicht falsch verstehen) greifen aber danach hab ich schlechte Karten. Bitte um RAT!



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  #2  
Alt 27.04.2011, 09:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft

Zitat:
Zitat von katsumoto Beitrag anzeigen
Hallo,
was das Gesetz vorschreibt "unrenoviert".

Was hat denn das Gesetz (welches denn?) mit dem Zustand Ihres Zimmers bei Einzug zu tun?

Zudem teilte er mir mit das er nicht wisse wann er mir das Geld überweisen wird. Dieses Früchten ist gerade mal 18 und studiert Int. Business und denkt er wäre wer.

Ob das Alter des Früchtchen etwas damit zu tun hat, dass er sich tatsächlich mit der Rückzahlung der Kaution Zeit lassen kann, will ich bezweifeln.

Da ich mich nicht mit ihm rumstreiten wollte hab ich mich schriftlich an den Hauptmieter gewandt und die volle Kaution-Rückzahlung verlangt und ihm mitgeteilt, dass ich acu schriftlich von ihm bestätigt habe das keinerlei Mängel beim Auszug vorlagen. Ich weiß auch das die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden kann.

Dann haben Sie doch die passenden Informationen, oder?

Aber ich finde es zum einen unfair

Den Begriff unfair gibt es im Sport, aber nicht im Mietrecht.

weil ich damals die Kaution auch zügig gezahlt habe und ich außerdem nur 6 Monaten da gewohnt habe. Ich weiß leider nicht so recht was ich machen soll und am liebsten würde ich zur Selbstjustiz (bitte nicht falsch verstehen) greifen aber danach hab ich schlechte Karten. Bitte um RAT!
Die Länge der Mietzeit hat keinen Einfluss auf die Zahlung oder Rückzahlung der Kaution.Bitte lesen Sie sich in diesem Lexikon Wissen zum Mietrecht an:

www.mietrechtslexikon.de
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