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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Auszug und Forderungen des Vermieters
Schönen guten Morgen zusammen!
Meine Freundin hat ein kleines Problem mit ihrem (noch) Vermieter. Die Wohnung, ein Erstbezug nach Sanierung, wurde fristgerecht zum 31.5., nach 15 Monaten Mietzeit, gekündigt und gestern sollte die Abnahme und Schlüsselübergabe sein. Da einige Wände von ihr teilweise farbig gestrichen waren, hat sie diese noch einmal weiß überstrichen, die Wohnung gewischt und meiner Meinung nach für die Übergabe richtig sauber gemacht. Nun stellte der Vermieter aber angebliche Mängel fest. Zum Einen soll ein Zimmer noch einmal bis unter die Decke weiß gestrichen werden, da das schon gestrichene weiß angeblich nicht genug den kleinen lila Streifen darunter deckt. Dazu beruft sich der Vermieter auf einen Absatz im Übergabeprotokoll, das beim Einzug erstellt wurde, in dem steht, das die Wohnung "malerbeweißt" übergeben wurde und genauso auch wieder abzugeben ist. Das diese Klausel nicht im Mietvertrag, sondern im Übergabeprotokoll (naürlich auch unterschrieben) zu finden ist, kommt mir etwas seltsam vor. Es wurden auch kleine Kratzer der Katzen, deren Haltung mit dem Vermieter abgesprochen war, an einigen Fensterrahmen festgestellt und beanstandet. Dummerweise sind die Fensterrahmen aber in einer Farbmischung vom Vermieter gestrichen worden, welche nicht frei erhältlich ist und somit das Überstreichen zur Malersache macht. Hinzu kommt auch noch, das der Vermieter einige Kratzer im Parkett festgestellt hat, welche von einer aufsetzenden Tür stammen. Diese wurde schon einmal vom Hausmeister, welcher mit dem Vermieter/der Hausverwaltung zusammenarbeitet, gerichtet. Da meine Freundin dies aber nicht direkt dem Vermieter gemeldet hat, sondern davon ausgegangen ist, das sich der Hausmeister darüber mit dem Vermieter verständigt (bekommt solche Arbeiten doch sicher auch bezahlt, oder?), wird ihr nun mit Kosten für das fachgerechte Abschleifen des Parketts. Ich als Laie bin der Meinung das alle Dübellöcher gestopft werden müssen und die Wohnung sauber, besenrein und in neutralen Farben gestrichen übergeben werden muss. Der Nachmieter, welcher sich die Wohnung schon gestrichen und sauber gesehen hat, hatte auch nichts zu beanstanden. Nur der Vermieter stellt sich quer, da er die Wohnung noch einen Monat als Musterobjekt für Kaufinteressenten gleicher Wohnungen nutzen will. Was ist denn nun rechtens? Muss die Wohnung denn nun wirklich quasi in den Ursprungszustand zurückversetzt werden? Achja, noch eine Kleinigkeit: Das der Vermieter die Handynummer meiner Freundin einfach ohne Einwilligung an Mietinteressenten und Handwerker weitergibt ist wohl auch nicht okay, oder? Liebe Grüße und schonmal Danke!!! |
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#2
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AW: Auszug und Forderungen des Vermieters
Wenn der Anstrich nicht richtig gedeckt hat, dann wurde entweder mit der falschen Farbe oder nicht dick genug gestrichen. D.h., dass der Vermieter einen solchen, wie beschriebenen Anstrich nicht akzeptieren muss. Das ist unabhängig vom Text der Schönheitsreparaturenklausel aus dem Mietvertrag.
Schäden am Parkett, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, muss der Mieter oder seine Haftpflichtversicherung ersetzen. |
#3
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AW: Auszug und Forderungen des Vermieters
Super!
Vielen Dank für die Info!!! |
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Stichworte |
auszug, maler, mängel, schlüsselübergabe, streichen, übergabe, übergabeprotokoll |
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