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Badezimmer und Heizung defekt, was tun?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.10.2009, 11:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 2
Standard Badezimmer und Heizung defekt, was tun?

Hallo liebe Gemeinde

Ich wohne seid ca 4 Jahren in meiner ersten Wohnung und habe bereits ein Problem.
Ich habe bei der Wohnungsübergabe (Übergabe fand durch den Hausmeister statt) einen Zettel unterschrieben,woraufhin ich bestätige, dass die Wohnung in Ordnung sei. Das Problem ist jetzt , dass bei der Übergabe das Badezimmer nicht beleuchtet war und auch kein Fenster hat und ich so ersteinmal und auch durch den Termindruck gesagt habe, es sei alles in Ordnung und unterschrieb,weil ich ja nicht viel sehen konnte.
Jetzt nach 4 Jahren habe ich mehere Probleme mit dem Badezimmer. Die Entlüftungsanlage funktioniert nicht mehr, wodurch Schimmelpilzbefall verstärkt wird,die Fliesen brechen langsam weg (schon 8 Fliesen defekt), das Waschbecken löst sich langsam von der Wand und das gravierenste ist, dass 3 von 4 Heizkörpern nicht mehr funktionieren! Und langsam wird es kalt.
Ich habe bereits vor 1 Jahr mit einem Vermieter telefoniert und ihm alles geschildert, woraufhin er mir Telefonisch versicherte "Ja so geht das ja nicht, da muss was gemacht werden!" Und die Zeit verging.....
Nach einem Vieltel Jahr kam immer noch nichts. Ich habe Ihm ein Schreiben geschickt, mehrmals versucht anzurufen (Ich denke so ca 30-40x) - Keine Antwort.
Erst nachdem ich mit einem Fremden Telefon Ihn anrief ging er ran und nach einem kleinen Gespräch sagte er "Ja so wie Sie mir das geschildert haben, hörte es sich nicht so schlimm an, die renovierung des Badezimmers muss ich auf nächstes Jahr verschieben und wegen der Heizung rufe ich einen Montour ,der das repariert!" Das war vor 2Wochen und es hat sich kein Heizungsarbeiter gemeldet bei mir!

WAS SOLL ICH MACHEN?
Ich habe zum Teil Angst, dass er die Mietkaution einbehält bei Auszug oder noch schlimmer er legt mir die Reparaturen des Badezimmers zu Last!
Ich bitte euch um Hilfe, weil ich ein gutgläubiger Mensch bin und immer daran geglaubt habe, es würde sich was tun.....

Mit Freundlichem Gruß
Xaser



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  #2  
Alt 21.10.2009, 14:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Badezimmer und Heizung defekt, was tun?

Hallo Xaser,

in diesem Fall hilft nur eins: eine schriftliche Mängelanzeige unter Auflegung einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden hättest du sogar das Recht zur fristlosen Kündigung, da der Vermieter die Heizpflicht nicht wahrgenommen hat und durch Schimmel eine nicht allzu geringe Gesundheitsgefährdung ausgeht. (Mehr zum Thema Heizpflicht und Schimmelbefall)

Andernfalls sollte mal über eine Mietminderung nachgedacht werden. Eine Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Vermieter Kenntnis über die Mängel hat. Da würde also schon ein ganzes Sümmchen zusammenkommen.

Und das dir die Kosten von der Kaution abgezogen werden ist nur gerechtfertigt, wenn du die Schäden verursacht hast. In diesem Falle scheint es mir sich aber eher um Abnutzungserscheinungen zu handeln.

Ich hoffe ich konte helfen und verbleibe mit freundlichem Gruß,


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  #3  
Alt 22.10.2009, 15:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Badezimmer und Heizung defekt, was tun?

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ob ich es "Zufall" nennen sollte, gute Frage, aber gestern hat sich tatsächlich ein Heizungsbauer bei mir gemeldet und wird sich das Problem morgen ansehen und evt. beheben.
Was ich mit dem Rest mache (Fliesen,Entlüftung,Waschbecken) ist mir noch Fraglich, da die Heizanlage dann warscheinlich funktionieren wird und nur Diese (denke ich) eine gravierende Mängelliste aufweist.
Oder irre ich mich?
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  #4  
Alt 22.10.2009, 16:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Badezimmer und Heizung defekt, was tun?

Ich würde an deiner Stelle auch auf jeden Fall den Schimmelbefall melden, mit der Bitte um Beseitigung, da Schimmel nicht nur unansehnlich ist, sondern auch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung von ihm ausgehen kann.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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