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Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.11.2012, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 2
Standard Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Hallo Forum,
ich habe mit meiner Familie seit 15 Jahren ein Haus angemietet. In dieser Zeit wurden von mir eigenfinanziert einige wertsteigernde Um- und Ausbaumaßnahmen durchgeführt (ca. 10.000 €). Die Miete ist entsprechend in der ganzen Zeit nicht angehoben worden.
Mein Vermieter ist bereits jenseits der 80, das Verhältnis ist freundschaftlich.
Laut seiner Aussage, können wir das Haus bewohnen, solange wir möchten.
Als Erben des Hauses hat er seinen Sohn eingesetzt.
Wir benötigen innerhalb unserer Lebensplanung nun eine rechtssichere Formulierung, welche uns für die kommenden 8 Jahre Mietrecht zugesteht.
Mein Vermieter hat mich gebeten, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.

Besteht die Möglichkeit, für diesen Zeitraum aufbauend auf den vorhandenen Miervertrag einen weiteren Vertrag/Ergänzung aufzusetzen, in dem dieses Mietrecht für 8 Jahre festgeschrieben ist und dessen Wirkung im Fall des Todes meines Vermieters auch für seinen Sohn als Eigentümer verbindlich wird? Was wären Alternativen dazu?

Ich bedanke mich für die Unterstützung.



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  #2  
Alt 21.11.2012, 15:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Da dies ja möglichst rechtssicher sein soll, sollten Sie unbedingt damit einen Anwalt, möglichst für Mietrecht, beauftragen. Ein Forum ist nicht befugt, solche Rechtsauskünfte zu geben.
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  #3  
Alt 21.11.2012, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Vielen Dank für die schnelle Antwort - ich erwarte hier natürlich keine Rechtsauskunft sondern lediglich Hinweise, wie ich vorgehen soll. Möglicherweise gibt es hier ja Nutzer mit entsprechenden Erfahrungswerten.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.11.2012, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Zitat:
Ein Forum ist nicht befugt, solche Rechtsauskünfte zu geben.
Aber Tips.

Eine individuelle, außerhalb des eigentlichen Mietvertrages, Vereinbarung mit dem jetzigen Vermieter das für die nächsten 8 Jahre beide Seiten (Mieter und Vermieter) auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung verzichten.
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  #5  
Alt 22.11.2012, 10:08
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Hier bietet sich der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB an > § 575 BGB - Zeitmietvertrag

Ein Kündigungsverzicht ist über 4 Jahre hinaus eigentlich nicht möglich.
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  #6  
Alt 26.11.2012, 09:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)

Zitat:
Ein Kündigungsverzicht ist über 4 Jahre hinaus eigentlich nicht möglich.
Darum schrieb ich ja "Eine individuelle, außerhalb des eigentlichen Mietvertrages, Vereinbarung ..."
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
befristeter mietvertrag, kündigungsausschluss, kündigungsverzicht, zeitmietvertrag

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