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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Hallo Forum,
ich habe mit meiner Familie seit 15 Jahren ein Haus angemietet. In dieser Zeit wurden von mir eigenfinanziert einige wertsteigernde Um- und Ausbaumaßnahmen durchgeführt (ca. 10.000 €). Die Miete ist entsprechend in der ganzen Zeit nicht angehoben worden. Mein Vermieter ist bereits jenseits der 80, das Verhältnis ist freundschaftlich. Laut seiner Aussage, können wir das Haus bewohnen, solange wir möchten. Als Erben des Hauses hat er seinen Sohn eingesetzt. Wir benötigen innerhalb unserer Lebensplanung nun eine rechtssichere Formulierung, welche uns für die kommenden 8 Jahre Mietrecht zugesteht. Mein Vermieter hat mich gebeten, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen. Besteht die Möglichkeit, für diesen Zeitraum aufbauend auf den vorhandenen Miervertrag einen weiteren Vertrag/Ergänzung aufzusetzen, in dem dieses Mietrecht für 8 Jahre festgeschrieben ist und dessen Wirkung im Fall des Todes meines Vermieters auch für seinen Sohn als Eigentümer verbindlich wird? Was wären Alternativen dazu? Ich bedanke mich für die Unterstützung. |
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#2
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Da dies ja möglichst rechtssicher sein soll, sollten Sie unbedingt damit einen Anwalt, möglichst für Mietrecht, beauftragen. Ein Forum ist nicht befugt, solche Rechtsauskünfte zu geben.
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#3
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Vielen Dank für die schnelle Antwort - ich erwarte hier natürlich keine Rechtsauskunft sondern lediglich Hinweise, wie ich vorgehen soll. Möglicherweise gibt es hier ja Nutzer mit entsprechenden Erfahrungswerten.
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#4
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Zitat:
Eine individuelle, außerhalb des eigentlichen Mietvertrages, Vereinbarung mit dem jetzigen Vermieter das für die nächsten 8 Jahre beide Seiten (Mieter und Vermieter) auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung verzichten. |
#5
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Hier bietet sich der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB an > § 575 BGB - Zeitmietvertrag
Ein Kündigungsverzicht ist über 4 Jahre hinaus eigentlich nicht möglich. |
#6
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AW: Befristetes Mietrecht bei neuem Eigentümer (Erben)
Zitat:
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Stichworte |
befristeter mietvertrag, kündigungsausschluss, kündigungsverzicht, zeitmietvertrag |
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