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Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.11.2010, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 1
Standard Besuch

Hallo

ich habe da mal eine ganz wichtige Frage. Und zwar habe ich zwei Kinder aus erster Ehe die alle 2 Wochen oder 3 Wochen mal für das Wochenende kommen.
Nun hat uns unsere Vermieterin die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil sie behauptet( sie ist 75) wir hätten ihr das nicht gesagt.

Darf Sie uns denn aus einem solchen Grund kündigen????



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  #2  
Alt 20.11.2010, 20:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Besuch

Zitat:
Zitat von Engel82 Beitrag anzeigen
Hallo

( sie ist 75)

und scheinbar dumm wie Bohnenstroh!

wir hätten ihr das nicht gesagt.

Dazu sind Sie auch nicht verpflichtet, denn Sie dürfen Besuch bis zu 6 Wochen am Stück empfangen, ohne dies der Vermieterin mitteilen zu müssen.

Darf Sie uns denn aus einem solchen Grund kündigen????

Natürlich nicht. Das ist lachhaft, denn es gibt nur 3 gesetzlich zugelassene Gründe für den Vermieter, ein Mietverhältnis aufzulösen. Egal ob fristgerecht oder fristlos.
Das einzige Problem, das entstehen könnte wäre dies. Wenn Sie mit der Vermieterin alleine unter einem Dach leben, dann hat sie die Möglichkeit der vereinfachten Kündigung. Hier muss sie keinen Grund angeben, lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate zur gesetzlichen Frist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm
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  #3  
Alt 22.11.2010, 18:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Besuch

Ansonsten finden Sie auch hier Informationen zum Besuchsrecht:
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Freundliche Grüße,


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