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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hallo zusammen,
wir haben im Juli 2010 die BK für 2009 bekommen mit einem Guthaben von 39,55 €. Unser Vermieter forderte darauf hin, eine Mieterhöhung ab 01.09.10 in Höhe von 21,00 € monatlich. Wir haben der BK inkl. Mieterhöhung widersprochen. Weil es alles zu unklar ist. Dieses haben wir per Einschreiben mit Rückantwort gesendet, es wurde auch angenommen von der Firma. Nun hatten wir am 14.12.2010 die Vorvermieterbescheinigung als E-Mail zu unserem jetzigen Verwalter gesendet. Kam auch 2 Tage später, ausgefüllt, auf dem Postweg zurück. Da stand doch tatsächlich wir hätten 375,75 € Mietschulden. ![]() Haben unseren Hausverwalter am 16.12.10 sofort per E-Mail kontaktiert. Heute kam endlich mal eine Rückantwort. Die Begründung unseres Vermieters: " Sie zahlen statt 441 € nur 420 € ... " Wir müssen dazu sagen, wir haben bis zum heutigen Tage keine Antwort auf den Widerspruch bekommen. Auch eine Mahnung wegen der angeblichen Mietschulden haben wir nicht bekommen. Nur trouble mit unserer Hausverwaltung ... ![]() |
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#2
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Ja, und jetzt?
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#3
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darf der VM die Erhöhung anrechnen obwohl wir einen Widerspruch fertig gemacht haben und bis heute keine Antwort von Ihm bekamen ??
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#4
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Hallo,
ich rate Ihnen sich in diesem Falle an einen Mieterverein zu wenden, da es doch um eine nicht unerhebliche Geldsumme geht. Vielleicht hilft Ihnen auch noch dieser Artikel zum Thema Mieterhöhung aus unserem Informationsportal weiter: Die Mieterhöhung Mietrecht Einfach
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