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Brauche schnelle Hilfe, bin am verzweifeln

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.03.2011, 20:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1
Standard Brauche schnelle Hilfe, bin am verzweifeln

Hallo an alle!
Mein Ex-Freund ist zum 01.03.2011 in eine Wohnung (durch Makler) eingezogen. Miete, Kaution und Maklergebühren hatte er (leider) schon mitte Februar gezahlt....nun zum Problem: der Makler (Freund vom Vermieter) ist beauftragt worden, die Wohnung zu vermitteln und eine Küche dort einbauen zu lassen. Am 26.02. haben wir einige Möbel in die Wohnung gebracht und dort dann einen Satz Schlüssel für die Wohnung bekommen, den anderen hatte ein befreundeter Arbeiter vom Makler, der versucht hatte die Küche aufzubauen. Am 02.03. stand die Küche dann so einigermaßen. Die Küche wurde aber falsch ausgemessen.Der Einbau-Kühlschrank passt jetzt nicht mehr mit der Küchenzeile zusammen, da dass Fenster ansonsten zur Hälfte verdeckt wäre und sich auch nicht mehr öffnen liesse. Also wurde der Kühlschrank auf die gegenübergelegende Seite gestellt, wo aber gar kein Stromanschluss besteht. Ausserdem steht die Küche 4cm von der Wand weg und es gibt keinen "Kranz" . Die Leitungen und Kabel zur Gas-Therme sind nicht verblendet, liegen also frei.Und die gesamte Küchenzeile, sowie der Einbaukühlschrank, sie mit Pappe-Stücken ausgerichtet worden. Als ich den Makler darauf am 02.03. am Abend telefonisch darauf angesprochen habe, habe ich die Antwort bekommen: Dann legen Sie da halt`nen Verlängerungskabel und den Küchen-Kranz und eine Verblendung der Gas-Leitung müssten wir auch selbst besorgen. Am 04.03. wurde dann auch endlich mal der Wasserhahn in der Küche vom Klempner angeschlossen. Wir haben drei haben Mal versucht eine ordentlichen Übergabe-Termin mit dem Makler zu bekommen, aber dafür fühlt er sich jetzt nicht mehr zuständig! Wir haben uns schon telf. mit dem Vermieter in verbindung gesetzt, der will Mängel und evtl. Fotos per E-mail haben und auch nicht selber herkommen und sich das anschauen. Es sind übrigens noch andere Mängel vorhanden. Z.B. ist ein Fenster undicht(zieht stark rein), Dusche ist undicht, Rückwände von der Küche wurden verkehrt herum eingesetzt, keine Mülltonne vorhanden, Türrahmen durch Schrank vom Arbeiter beschädigt und Tür durch abschleifen vom Arbeiter ausgefranst...ich habe bestimmt noch was vergessen, aber ich weiß jetzt nicht mehr weiter...wer kann mir helfen???



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  #2  
Alt 07.03.2011, 21:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Brauche schnelle Hilfe, bin am verzweifeln

Zitat:
Zitat von Constanze 76 Beitrag anzeigen
..wer kann mir helfen???
Mit Sicherheit kein Forum. Wegen der Mängel an der Küche sind der Auftraggeber, bw. der/die Handwerker in der Pflicht. Wenn der Makler auch sonst die Verwaltung für Ihren Vermieter macht, dann treten Sie dem auf die Füße, ich kann das nicht!
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  #3  
Alt 08.03.2011, 06:49
2009
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Brauche schnelle Hilfe, bin am verzweifeln

Den Kontakt zum Vermieter haben Sie schon aufgenommen, dass ist gut so.

Ich kann nur empfehlen, dass Sie sich die § 535, 536 und 536a BGB anschauen. Hieraus ergibt sich möglicherweise eine Mietminderung und/oder eine Schadensersatzforderung.

Sie melden dem Vermieter den/die Mängel und bestimmen die Höhe der Mietminderung Prozentual zum Wohnwert. Vorerst sollten Sie im Netz nach "Mietminderungstabellen" suchen. Dort gibt es Beispielurteile über die Höhe der Minderung.

Gehen wir mal davon aus, dass bei Ihnen eine Mietminderung von 30% festgestellt wird.
Dann könnten Sie als Mieter vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels, die Mietzahlungen direkt um 30% mindern. Dieses Geld würde Ihnen gehören.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Gesetz, die Mängel nach Fristsetzung an den Vermieter selbst zu beheben und die Kosten mit der Mietzahlung zu verrechnen.

Den Vermieter sollten Sie umgehend darauf hinweisen, dass Ihnen diese Möglichkeiten bekannt sind!

Sie sollten schnellstmöglich einen Mieterverein oder Fachanwalt mit dieser Angelegenheit betrauen.
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