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Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 15.04.2011, 17:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2011
Beiträge: 2
Standard Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?

Hallo zusammen!
Bin neu im Forum und habe eine Frage.
Zunächst aber die Fakten:
Mehrfamilienhaus - Wohnung im Erdgeschoß- Doppelverglasung vorgenommen zwischen 1996 ( Wohnzimmer mit Balkontür und Eßecke ) 2004 Schlaf- und Kinderzimmer, 2010 Küche und Badezimmer ).
Vor dem Einbau der letzten doppelverglasten Fenster ( Küche ,Badezimmer)
Ende 2010 mußten wir beim Vermieter eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass wir mit einer Mieterhöhung einverstanden sind. Haben wir gemacht. Bei den vorigen Einbauten von doppelverglasten Fenstern haben wir keine Mieterhöhung bekommen.Die Mieterhöhung erfolgte nach dem gültigen Mietspiegel und den entsprechenden Punkte. Es wurde der Median angewendet.
Wie erwähnt liegt die Wohnung im Erdgeschoß, wir haben also den kalten Keller unter uns. Die Kellerdecke ist nicht wärmegedämmt, ebensowenig die Außenwände.
Gibt es für die nicht isolierte Kellerdecke Punktabzüge ??

Wäre schön, wenn ich eine Antwort auf meine Frage bekommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen und eine schönes Wochenende
freiermieter



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  #2  
Alt 15.04.2011, 18:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?

Hallo,

ich glaube, dass Sie die Erhöhung wahrscheinlich akzeptieren müssen. Für eine "normale" Wohnung kann immer die Miete laut Mietspiegel verlangt werden.

Eine höhere Miete als im Mietspiegel ist nur bei gehobener Ausstattung erlaubt. Ansonsten gilt dieser.


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 15.04.2011, 21:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?

Hallo und vielen Dank!
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