|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?
Hallo zusammen!
Bin neu im Forum und habe eine Frage. Zunächst aber die Fakten: Mehrfamilienhaus - Wohnung im Erdgeschoß- Doppelverglasung vorgenommen zwischen 1996 ( Wohnzimmer mit Balkontür und Eßecke ) 2004 Schlaf- und Kinderzimmer, 2010 Küche und Badezimmer ). Vor dem Einbau der letzten doppelverglasten Fenster ( Küche ,Badezimmer) Ende 2010 mußten wir beim Vermieter eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass wir mit einer Mieterhöhung einverstanden sind. Haben wir gemacht. Bei den vorigen Einbauten von doppelverglasten Fenstern haben wir keine Mieterhöhung bekommen.Die Mieterhöhung erfolgte nach dem gültigen Mietspiegel und den entsprechenden Punkte. Es wurde der Median angewendet. Wie erwähnt liegt die Wohnung im Erdgeschoß, wir haben also den kalten Keller unter uns. Die Kellerdecke ist nicht wärmegedämmt, ebensowenig die Außenwände. Gibt es für die nicht isolierte Kellerdecke Punktabzüge ?? Wäre schön, wenn ich eine Antwort auf meine Frage bekommen könnte. Mit freundlichen Grüßen und eine schönes Wochenende freiermieter |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?
Hallo,
ich glaube, dass Sie die Erhöhung wahrscheinlich akzeptieren müssen. Für eine "normale" Wohnung kann immer die Miete laut Mietspiegel verlangt werden. Eine höhere Miete als im Mietspiegel ist nur bei gehobener Ausstattung erlaubt. Ansonsten gilt dieser. Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Doppelverglasung - Mieterhöhung rechtens?
Hallo und vielen Dank!
|
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mieterhöhung um 500€ rechtens? | Ghostrider3010 | Miete und Miethöhe | 3 | 25.05.2011 10:19 |
Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens? | Maty | Reparaturen und Modernisierung | 7 | 28.01.2011 16:41 |
Vor Einzug Sonderkündigungsrecht? Rechtens? | biene | Kündigung | 2 | 31.01.2010 11:54 |
Mieterhöhung Rechtens? | bambel | Miete und Miethöhe | 7 | 17.11.2009 16:24 |
Vorgehen GAG rechtens? | MariaGabriella | Miete und Miethöhe | 4 | 17.11.2009 16:18 |