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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Ehemann mit anmelden
hallo,
ich habe bei einzug vor einem monat in die neue wohnung nicht erwaehnt dass mein ehemann evtl mit einziehen wird. nun habe ich den namen meines ehemannes mit an das klingelschild und den briefkasten geschrieben und bekomme eine abmahnung und dass ich dies sofort unterlassen soll. nun meine frage: ist es nicht gesetz in deutschland, dass der ehepartner das recht hat mit in die wohnung einzuziehen? lg |
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#2
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AW: ehemann mit anmelden
Der Zuzug weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Dies gilt jedoch nicht für nahe Familienangehörige, z. B. Kinder, und Ehepartner. Hier wäre lediglich eine Info nötig. Aber auch nur dann wenn Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden. Kann es sein das Ihr Ehemann einen anderen Nachnamen als Sie hat? Das könnte den VM natürlich vermuten lassen das Sie unerlaubt untervermieten oder eine "fremde" Person aufgenommen haben. |
#3
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AW: ehemann mit anmelden
hallo, ja mein ehemann hat einen anderen namen.
diesen anderenbnamen hat der vermieter am klingelschildbgesehn letzten freitag. er war in der wohnung zur begehung, da nach einzug vor einem monat ein paar sachen repariert wurden. dabei frage er nach dem namen am schild und ich erklaerte ihm, dass es erstmal nur voruebergehend postalisch sei. er unterstellt mir nun ich habe meinen mann mit angemeldet. und hat mir diesbezueglich eine abmahnung geschickt. nun dachte ich auch wenn ich ihn angemeldet waere es doch mein recht. und er fordert den namen wegzumachen und dass ich meinen mann nicht anmelden darf. ich moechte meinen mann jedoch anmelden und auch den namen am klingelschild lassen. kann es sein dass er mir nun deshalb kuendigen kann? viellciht aufgrund von ueberbelegung der wohnung? lg |
#4
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AW: ehemann mit anmelden
was sind dabei nebenkosten? ich habe hier alles ueber gas-etagen-heizung. also nichts was zentral abgerechnet wird, ausser natuerlich treppenhaussachen, muell und so....
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#5
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AW: ehemann mit anmelden
Nebenkosten nach Personen können Müll, Müllgrundgebühren und Wasser sein.
Das sollte aber aus dem Mietvertrag bzw. der NK-Abrechnung ersichtlich sein. Noch mal, den Zuzug von Ehepartnern darf der Vermieter nicht untersagen, selbst wenn die Wohnung damit überbelegt wäre. Legen Sie doch einfach die Heiratsurkunde vor wenn man Ihnen nicht glaubt das es Ihr Ehemann ist. Gegen die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kann der VM nichts machen bzw. geht ihn das nichts an. |
#6
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AW: ehemann mit anmelden
ach jch dachte das sind betriebskosten-due wuerden dann also erhoeht werden-ok
das mit der heiratsurunde ist super-aber muss ich das? muss er sich ihm gegenueber ausweisen? also zb auch passkopie schicken? |
#7
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AW: ehemann mit anmelden
hallo, wenn ich ihn informiere ueber meinen mann, hat er dann ein recht darauf, die heiratsurkunde oder seinen pass zu sehen?
und ich habe gemerkt, dass der hausverwalter auch eigentumer von den meisten wohnungen im diesem haus ist, wenn er mich nun kuendigen moechte wegen der ganzen angelegenheit, wie koennte er dies tun? auf was muss ich jetzt besonders achten? und koennte er einfach eigenbedarf anmelden, da ihm die wohnung ja gehoert? lg |
#8
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AW: ehemann mit anmelden
Müssen nicht. Aber um Klarheit zu schaffen wäre es gut. Allerdings nur vorlegen. Keine Kopie aushändigen.
Zitat:
Kündigen kann nur der Eigentümer/Vermieter. Und wie ich schon schrieb, wegen unerlaubtem Zuzug einer weiteren Person kann der Vermieter kündigen. Darum mein Rat zu klären bzw. erklären das die Person Ihr Ehemann ist. Wegen Eigenbedarf kann ein Vermieter, sofern es ein privater VM ist, immer kündigen. Dann wäre aber zu prüfen ob die Kündigung wirksam und nicht vorgeschoben oder der Eigenbedarf übrzogen ist. |
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Stichworte |
abmahnung, betriebskosten, ehegatte, kinder, nebenkosten, untervermietung |
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