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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon
Hallo,
darf ich als Freiberufler ein Werbeplakat an den Balkon meiner Mietwohnung hängen? |
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#2
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AW: Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon
Hallo peweinschneider,
die erste Frage muss natürlich sein, ob ein Mietvertrag für Wohnraum oder ein gewerblicher Mietvertrag vorliegt. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum (wovon ich ausgehe, wenn du "Mietwohnung" schreibst) sollte in der Regel auch eine Bestätigung des Vermieters enthalten sein, dass der Wohnraum auch gewerblich genutzt werden darf. Sonst kann das böse enden, wenn lt. Mietvertrag die gewerbliche Nutzung untersagt ist. Ggf. wurden hier dann zusätzlich Passagen entworfen, die einen angemessenen Grad an Repräsentationsmitteln genehmigen - so ist es zumindest oftmals bei gewerblichen Mietverträgen. Sollte dem nicht so sein, würde ich zu einer Absprache mit dem Vermieter raten. Freundliche Grüße und ich hoffe, ich konnte helfen, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon
Hallo und vielen dank für ihre Nachricht,
ich dache, auf Grund des neuen Urteils: "Aber auch wenn eine Selbstständige oder eine Telearbeiterin ihre gesamte berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausübt, ist das nicht zu beanstanden, solange sie keine baulichen Veränderungen vornimmt und der Charakter der Wohnung als Wohnraum erhalten bleibt. Kann sie dort also immer noch kochen, übernachten und wohnen, verstößt sie nicht gegen den Mietvertrag. Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung in diesem Rahmen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.7.2009 (Aktenzeichen VIII ZR 165/08) selbst dann erlaubt, wenn der Mietvertrag ein Nutzung "zu anderen als Wohnzwecken" ausdrücklich untersagt." So, muss ich das doch irgendwie bekannt geben dürfen? Schon jetzt bedanke ich mich für jeweilige Antworten und ende vorläufig mit meinen Überlegungen und Vermutungen. Mit freundlichen Grüßen peweinschneider |
#4
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AW: Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon
Hallo peweinschneider,
dieses Urteil war mir bis jetzt unbekannt. Problematisch könnte hierbei sein, dass es sich um den Wohnraum selbst und nicht etwaige Außenanlagen handelt. Das bedeutet, dass kein gewerblicher Eindruck entsteht. Ich denke dennoch, dass es am einfachsten ist hierbei das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Notfalls einfach folgende Erklärung: Werbung sichert die Einnahmen - und von diesen ist die Miete zu bezahlen Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon
Vielen Dank, für die sehr netten Auskünfte und das überzeugende Argument!
Ich finde es sehr nett von Ihnen, dass sie sich diese Mühe gemacht haben um mir zu helfen. Noch ein mal vielen Dank und LG Peweinschneider |
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