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Einbehalt der Kaution trotz Übergabeprotokoll

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  #1  
Alt 08.05.2009, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 2
Standard Einbehalt der Kaution trotz Übergabeprotokoll

hallo allerseits.
Wohnung wurde mit Protokoll zurückgegeben.
eine Woche später meldet sich der Vermieter und sagt, da wären im Kühlschrank noch die Gemüseschalen defekt.
Dies steht so nicht im Protokoll und ich habe Zeugen, die bestätigen, dass die Schalen vorher defekt waren. Also Widerspruch eingelegt und volle Rückzahlung verlangt.
Der Vermieter akzeptiert das nicht und hat die Kaution unter Einbehalt von78 Euro !!! (mit Beleg) zurückerstattet.
Wie ist die weitere Vorgehensweise?
Ich wollte ihm jetzt noch eine Frist setzen und dann einen Mahnbescheid senden - oder ist gleich der Weg zum Anwalt angesagt??

Danke und Grüße



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  #2  
Alt 08.05.2009, 17:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einbehalt der Kaution trotz Übergabeprotokoll

Hallo Claudi,

der Weg zum Anwalt kann bei Außenständen von "nur" 78 Euro natürlich ein teurer Spaß werden. Es sei denn eine Versicherung deckt die Kosten, denn du bist definitiv im Recht.

Das ist ja der Sinn eines Übergabeprotokolls, dass dokumentiert wird, was noch durch den Vermieter zu beanstanden ist. Sollte dieser nichts finden, gilt die Wohnung als abgenommen. Nachträglich kann hier keine Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden, für Schäden, die nicht bemängelt wurden bei Übergabe.

Deine Vorgehensweise halte ich für sinnvoll:
Den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass laut Übergabeprotokoll alles in Ordnung war und es somit nicht rechtsmäßig ist, nachträglich Schäden zu bemängeln - vor allem, wenn der Schaden bereits zum Einzug bestand (ggf. die Zeugen aufführen).

Zusätzlich eine Frist setzen, z.B. von 14 Tagen, den restlichen Betrag in Höhe von 78 Euro zu erstatten. In diesem Zuge kann auch gleich mit rechtlichen Schritten gedroht werden, wenn eine entsprechende Versicherung vorliegt, die die Kosten übernimmt.

Von einem Mahnbescheid würde ich absehen. Dieser kostet nur unnötig Geld.

Ich drücke die Daumen, dass das Geld wiederzuholen ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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