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Einbehalt der Kaution wegen Gartenarbeiten

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  #1  
Alt 23.05.2011, 13:57
B24 B24 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2011
Beiträge: 1
Standard Einbehalt der Kaution wegen Gartenarbeiten

Hallo,

was soll ich tun?
Folgende Situation:
Ich bin Ende 2010 aus einer Wohnung mit Garten ausgezogen.Dort waren Beflanzungen die ich damals selber vom Vormieter übernommen hab. Die musste ich dann beim Auszug entfernen. Da es aber Winter war, konnte ich keinen neuen Rasen einsähen. Also habe der Vermieter und ich uns geeinigt, dass ich das mache, wenn es warm wird. Seitdem hatten wir keinen Kontakt.
Nun bin ich, mitte Mai, mit einer Tüte Saat zur alten Wohnung gefahten, um den Rasen einzusähen...aber zu meiner Überraschung gab es für mich eine hohe Rechnung für 2qm Rasen einsähen. Da ich einen Säugling zu Hause habe, ist der Vermieter davon ausgegangen, dass ich keine Zeit habe und hat den Rasen von einer Gärtnerei einsähen lassen, ohne mich zu fragen. Da er noch meine Kaution hat, will er den Rechnungsbetrag einbehalten. (Die Rechnung lautet auf seinen Namen.)
Muss ich jetzt die hohe Rechnung bezahlen? Was soll ich tun?



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  #2  
Alt 23.05.2011, 14:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einbehalt der Kaution wegen Gartenarbeiten

Zitat:
Zitat von B24 Beitrag anzeigen
Hallo,

Nun bin ich, mitte Mai, mit einer Tüte Saat zur alten Wohnung gefahten, um den Rasen einzusähen...aber zu meiner Überraschung gab es für mich eine hohe Rechnung für 2qm Rasen einsähen. Da ich einen Säugling zu Hause habe, ist der Vermieter davon ausgegangen, dass ich keine Zeit habe und hat den Rasen von einer Gärtnerei einsähen lassen, ohne mich zu fragen.

Das hätte er aber müssen.

Da er noch meine Kaution hat, will er den Rechnungsbetrag einbehalten. (Die Rechnung lautet auf seinen Namen.)
Muss ich jetzt die hohe Rechnung bezahlen?

Er hätte zuerst Sie auffordern müssen, bevor er die Arbeit an einen Gärtner vergibt.

Was soll ich tun?

Fordern Sie die Auszahlung der Kaution, bis auf einen Teil der möglichen Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung aus 2010.
Siehe: Rückzahlung Mietkaution
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