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Einbehaltene Kaution erst bei NACH NACH Mieter aufwenden - ist das ok???
Hallo zusammen,
hoffentlich weiß irgendwer Rat. Kurze Vorgeschichte: Es handelt sich um ein Mietverhältnis aus dem Jahr 2009. Bei der Durchsicht meiner Unterlagen sind mir aber jetzt ein paar Ungereimtheiten aufgefallen. Noch während meines Mietverhältnisses gab es einen Wechsel des Vermieters (das tut glaube ich aber hier nicht recht etwas zur Sache) Als ich damals aus der Wohnung ausgezogen bin, hatte ich leider nicht mehr die Möglichkeit meine Wohnung zu streichen, da ich damals in einer stationären Rheaeinrichtung war. Bei meinem Einzug wurde die Wohnung komplett neu gestrichen (auf Kosten des alten Vermieters), das war im März 2009. Mein Auszug war übrigens schon im Juli 2009. Damals dachte ich mir, es wäre schön 2 der Wände dunkel lila zu streichen und wenn die Maler schon dabei sind, können die das auch gleich machen. Die Farbe habe ich damals gekauft. Ok, das war also der Ausgangszustand. Als ich dann nach sage und schreibe 5 Monaten meine Kündigung an die jetzt neue Vermieterin geschickt habe, hatte diese gesagt, sie behalte von 900€ Kaution, 300€ ein, um die Wohnung wieder weiß zu streichen. Alles wurde per Schriftverkehr geregelt, da ich wie gesagt in einer Klinik war zu diesem Zeitpunkt. Der Wortlaut in dem Schreiben: "wie am 30.08.2009 mit Ihnen vereinbart, verrechnen wir Ihnen für die Ausbesserung der Innenwände sowie den anchl. Anstrich in Farbe "weiß" 300€". Punkt 1 - das war ein Schreiben, also doch eigentlich nichts verbindliches, weil ich ja nichts unterschrieben habe. Jetzt aber das lustige an der Geschichte. Und zwar hat sich nach einiger Zeit herausgestellt, dass ein Kollege von mir diese Wohnung als mein Nachmieter bezogen hat und das (ACHTUNG!!!!) mit 2 lila Wänden!!!!!!! Dabei habe ich der Vermieterin doch extra die 300€ für den Weißanstrich gegeben. Zwischenzeitlich ist er wieder ausgezogen und hat nur ein paar Wandverunreinigungen beseitigt, also weiß gestrichen, aber die beiden Wände isnd weiterhin lila. Meine alles entscheidende Frage: Darf mein ehemaliger Vermieter auch diesen einbehaltenen Betrag für das Streichen auf ein NACH-NACH Mieter verlegen???? Eigentlich ging es ja darum nach MEINEM Auszug die Wohnung wieder in den Ursprungszustand zurückzubringen. Ich bin schon die ganze Zeit verzweifelt auf der Suche nach einer Antwort und hoffe, dass mir hier endlich geholfen werden kann. Viele Grüße Tigger |
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#2
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AW: einbehaltene Kaution erst bei NACH NACH Mieter aufwenden - ist das ok???
Egal, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist, die Farbe lila muss kein Vermieter als Wandanstrich dulden und kann Schadensersatz vom ausziehenden Mieter verlangen.
Wann der Vermieter nun diese Wandfarbe normalisiert, bleibt ihm überlassen, denn vielleicht gefällt es dem nächsten Mieter nicht und der Vermieter beseitigt dann auf Kosten des Verursachers diese farbliche Ausgestaltung. Zum Vergleich: Ihnen fährt jemand ins Auto, Blechschaden. Sie können den Schaden beseitigen, oder aber nach Gutachten auszahlen lassen. Im Fall der lila Wände haben Sie sich auf eine Ablöse von 300,- Euro geeinigt. |
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