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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Einige Fragen aus verschiedenen Bereichen
Guten Morgen,
ich habe mich hier neu angemeldet in der Hoffnung das man mir vllt so helfen und ich mir den Gang zum Anwalt sparen kann. Ich bin mir nicht ganz sicher ob es in diesem Forum richtig aufgehoben ist, es sind mehrere Fragen aus verschiedenen Bereichen, jedoch wollte ich nicht gleich jedes Forum mit einem eigenen Thread beglücken. Falls es jedoch besser wäre, einfach darauf aufmerksam machen. Meine Freundin und ich haben folgende Fragen: Wir wohnen in der 1.Etage jedoch funktioniert unser Türaufdrücker nicht, die Gegensprächanlange ansonsten schon, muss das vom Vermieter behoben werden? Wenn ja in welchem Zeitraum nach Anpsrache und was kann ich tun bei nicht erfolgender Reparatur? Muss ich dann zum Anwalt oder kürze ich die Miete? Wenn ja im welcher Höhe? Oder darf ich nichts tun? Desweiteren funktioniert in unserem Badezimmer am Waschbecken das Warmwasser nicht, in der Dusche jedoch schon,muss das vom Vermieter behoben werden? Wenn ja in welchem Zeitraum nach Anpsrache und was kann ich tun bei nicht erfolgender Reparatur? Muss ich dann zum Anwalt oder kürze ich die Miete? Wenn ja im welcher Höhe? Oder darf ich nichts tun? Dann haben wir was dummes getan, beim unterschreiben des Mietvertrages haben wir einem Staffelmietvertrag zugestimmt, die Kaltmiete wird so jedes Jahr um 10Euro erhöht 4 Jahre lang. Müssen wir das machen? Ohne das eine Notwendigkeit besteht zur Erhöhung der Miete? Kommen wir da irgendwie raus? Dann haben wir in unserem Mietvertrag stehen, dass wir 3 Jahre nicht kündigen dürfen, darf er das? Was ist wenn wir uns trennen? Oder aus anderen Gründen umziehen müssen, Arbeit, Familie. Unter welchen Bedingungen darf ich eine neue Toilette verlangen? Unsere sieht nicht mehr so toll aus... selbst nachdem putzen bleibt die dreckig. Ist das freiwillig von unserem Vermieter? Er ist sehr geizig und gibt kein Geld aus, wo er es nicht muss. Wir haben außerdem keine auflistung der Nebenkostenzusammensetzung. Können wir eine verlangen? Oder sind das zusätzliche kosten für uns? Muss er uns soetwas vorlegen? Das ist vorerst alles was mir einfällt, ich hoffe mir kann geholfen werden und ich habe ins passende Forum geschrieben. Gruß Ori |
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#2
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AW: Einige Fragen aus verschiedenen Bereichen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antworten auf Ihre Fragen einer Rechtsberatung gleichkommen. Und die ist nun mal nur Anwälten erlaubt.
Entweder suchen Sie einen Anwalt persönlich auf, oder Sie nutzen die Möglichkeit unseres Online-Anwaltes: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
#3
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AW: Einige Fragen aus verschiedenen Bereichen
Das war mir nicht klar, dann werde ich wohl einen Anwalt konsultieren müssen.
Danke für die Aufklärung. |
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, reparatur, toilette, warmwasser, waschbecken |
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