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Einzug - Ab wann darf ich die Wohnung nutzen?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.10.2010, 10:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.10.2010
Beiträge: 2
Lächeln Einzug - Ab wann darf ich die Wohnung nutzen?

Moin,
habe da mal eine Frage. Wenn ein Mietvertrag am 1. des Monats beginnt,vieviel Tage vorher kann man rein,um zu Renovieren und einzuräumen



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  #2  
Alt 03.10.2010, 10:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einzug

Wenn der Mietvertrag am ersten des Monats beginnt, können Sie nicht vorher rein. Es könnte ja sein, dass da noch jemand wohnt, der am letzten des Monats erst auszieht.

Solche Dinge muss man entweder anders planen oder man bezieht eine Wohnung, die fix und fertig renoviert ist.
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  #3  
Alt 03.10.2010, 11:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.10.2010
Beiträge: 2
Lächeln AW: Einzug

Danke für die schnelle Antwort.
Das Haus ist schon geräumt.Habe es ab 1.11. gemietet.Es müssen noch 2 Zimmer renoviert werden.Da ich täglich zur arbeit dran vorbei fahre,wollte ich dann immer schon etwas mitnehmen und unterstellen. Gibt es da irgend welche Zeiten,ab wann ich rein darf?
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  #4  
Alt 03.10.2010, 12:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Einzug

Ja, die gibt es, nämlich ab dem 01.11.

Aber warum muss ich auf solch eine leichte Frage 2x antworten?
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  #5  
Alt 03.10.2010, 13:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einzug

Hier kann ich Regenmacher nur zustimmen!

Jedoch können vielleicht Nebenabsprachen mit dem Vermieter vorgenommen werden.
Andernfalls besteht das Recht die Wohnung zu Nutzen erst ab dem vertraglich festgelgten Termin!


Freundliche Grüße.


Mietrecht Einfach
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  #6  
Alt 08.11.2010, 10:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Einzug - Ab wann darf ich die Wohnung nutzen?

Ich kann meinen Vorredner nur zustimmen. Wenn du schon vorher rein willst dann musst du das einfach individuell mit dem Vermieter klären. Es kann ja sein, dass die Wohnung oder das Haus leer ist, dann ist es sicherlich kein Problem schon vorher mit dem Renovieren anzufangen. Das Recht die Wohnung zu nutzen hast du aber prinzipiell erst ab 1.11 in deinem Fall.
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