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HILFE! Schimmel, Mieterhöhung, Reparatur! Alles auf einmal!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2010, 16:45
Che Che ist offline
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Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 4
Standard HILFE! Schimmel, Mieterhöhung, Reparatur! Alles auf einmal!

Hallo,

wir brauchen dringenden Rat!!Im folgenden schildere ich erst kurz die Fakten und stelle im Anschluß unsere Fragen:

Wir (Mama+Papa+Baby) wohnen in einer 3-Zi-Whg. in einem Altbau!Im Dezember09 haben wir ein Schreiben von der Vermieterin bekommen, worin steht, dass ab März10 die Miete um 20% erhöht werden soll!Dabei wurde bezug auf den Mietspiegel genommen, und sie beschreibt unsere Wohnung mit durchschnittlicher Ausstattung, dementsprechend ist natürlich die Rechengrundlage! So, seit Januar10 haben wir Schimmel im Wohnzimmer und Küche! Wohnzimmer ist nur eine kleine Fläche betroffen (30x30cm) in der Küche , wo kein Heizkörper steht, jedoch ist es die halbe Außenwandseite! In der küche haben wir schimmel in unsrerem fest verbauten Speiseschrank, der fest mit der Außenwand montiert ist. Der Schrank hatte mal Lüftungsschlitze, die von außen kalte Luft in den schrank bringen....diese schlitze sind jedoch seit 1Jahr nun Zugespachtelt (nach vorherigem Schimmelbefall). Weiterhin ist hinter dem Schrank (2m lang und 1m hoch), der nach dem letzten schimmelbefall nun 10cm vor der Wand stand, auch Schimmel!!Selbst der Boden (PVC) vor der Außenwand ist teils mit schimmel befallen.
Wir haben also die Vermieterin angeschrieben, mit dem Wunsch den schimmel binnen 2 wochen fachmännisch richten zu lassen!nicht provisorisch!sonst droht Mietkürkung um 35%!Im selben Zug haben wir die Vermieterin um Stellungnahme gebeten, wie sie in ihrer mieterhöhung diese wohnung als durchschnittlich einstuft!? Nun kam sie mit einem "Gutachter" vom Haus und Grund...-verein, welcher natürlich sagte, dass wir schuld sein, aufgrund falschen Nutzerverhaltens! Der schrank in der küche sei zu nahe an der wand sowie das Sofa im Wohnzimmer (ebenfalls 10cm Abstand). Seine Empfehlung: wir sollen die Schränke in der Küche, den festverbauten von Vermieterin und unseren, entfernen. Weiterhin sollen wir uns um eine Heizquelle kümmern Radiator....Im Wohnzimmer sollen wir einen Ventilator an die decke bringen um die heiße luft nach unten zu drücken und sollen das sofa mitten im raum oder besser ganz anders platzieren!!!Also sind wir dran schuld meint dieser, nur weil er Raumluftfeuchte und Außenwandtemp. gemessen hat!!Jetzt hat sich rausgestellt, dass er gar kein beauftragter Gutachter vom Haus und Grund ist!!!Nun möchte die Vermieterin: - Ihre Mieterhöhung durchsetzen
- dass wir den schimmel binnen 3Wochen beseitigen
- neue Etagenheizung einbauen (um wahrscheinlich nochmal zu erhöhen),sie wird uns eine frist von drei monaten gewähren...
Zur Wohnung und Situation:
3 Zimmerwohnung Bj.1940-50, 2x gaseinzelöfen (1Zi+Küche unbeheizt),Kunststoffiso-doppelverglasung,Bad ist komplett gefliest,3 Stock (direkt unter DG), kein Balkon, Bei Einzug kein vom vermieter bereitgestellter Bodenbelag,Elektrik ist nur teilweise erneuert. Wir wollen nicht länger hier bleiben (keinen Winter auf jeden Fall).
Nun die Fragen:
- Kann Sie die Mieteröhung durchsetzen, da die Wohnung unserer ansicht nach einfache Ausstattung ist (andere Rechengrundlage)???
- Wer ist für den Schimmel verantwortlich bzw. haben wir nun den Schimmel soweit selbst beseitigt, es fehlt noch der Putz in der Küche!Wer muss für diesen aufkommen?Ist die Vermieterin also nicht mal mind. 50% auch mitschuld, da keine Heizquelle? können wir eine Mietkürzung durchsetzen?wenn ja wieviel?
- Müssen wir die moderniesierung hinnehmen, denn wir haben ein 2monatiges Baby und wir wollen sowieso ausziehen?wenn ja, ab wann kann sie dann die miete erhöhen? um wieviel?

Vielen Dank.



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  #2  
Alt 18.01.2010, 19:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: HILFE! Schimmel, Mieterhöhung, Reparatur! Alles auf einmal!

Hallo,

bitte erstellen Sie ein Thema nicht 4 mal in verschiedenen Kategorien! Auch wenn es nur einmal gestellt wird, so wird es sicherlich gelesen werden

Zur Mieterhöhung:
Generell hat der Vermieter das Recht Mieterhöhungen vorzunehmen. Der Mieter hat hierbei das Recht die Mieterhöhung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Miete darf bis zur ortsüblichen Miete angeglichen werden, unabhängig der Ausstattung der Wohnung. Nur wenn eine höhere Miete vom Vermieter angestrebt wird, sollte die Ausstattung durch gewissen Luxus oder besondere Extras diese Erhöhung rechtfertigen.

Wer für den Schimmel verantwortlich ist, ist natürlich nicht innerhalb dieses Forums zu klären. Hierbei sollte man sich ggf. rechtlichen Beistand durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht besorgen, da spätestens beim Auszug und der Kautionsrückzahlung Schwierigkeiten abzusehen sind.

Zu der Modernisierung: Hier existieren wichtige Formvorschriften. Ich empfehle die folgenden zwei Artikel zum Thema Modernisierung:

Hierbei sollten allen voran die Formvorschriften auf Herz und Nieren geprüft werden. Danach sollte überlegt werden, ob eine Härtefallregelung, z.B. wegen des Neugeborenen in Frage kommt.

Nach Schilderung des Sachverhalts rate ich zur Kündigung des Wohnverhältnisses und Klärung der Schuldfrage zur Schimmelbildung
.


Freundliche Grüße,


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