Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Höhe der Maklerprovision

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.02.2009, 10:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 3
Standard Höhe der Maklerprovision

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine dringende Frage:

ich habe gerade heute die Zusage für eine Wohnung bekommen und soeben per Fax einen Vorvertrag und ein Art Maklervertrag.
Diese beiden habe ich auch unterschrieben zurückgefaxt.

Die Kaltmiete meiner Wohnung beträgt 460 €, der Makler möchte laut dieses (schon von mir unterschriebenen) Maklervertrages eine Provision in Höhe v. 1164,00 zzgl. Mehrwertsteuer = 1385,16.

Nun habe ich aber gelesen, dass die Obergrenze der Maklerprovision 2 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer beträgt (das wären dann ja aber lediglich 2*460*1,19 = 1094,80 €).

Wie verhält es sich damit? Gibt es eine rechtliche Regelung, die mich da unterstützt? Und wie verhält es sich in diesem Zusammenhang damit, dass ich das Ding schon unterschrieben hab??

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,

JuliaKR



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 05.02.2009, 15:47
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Julia,

Höhe der Provision darf nach § 3 Abs. 2 WoVermG maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen.
Hierzu können jedoch zusätzlich vereinbarte Betriebskostenpauschalen gezählt werden.
Wichtig: Betriebskostenpauschalen und keine Vorauszahlung auf Betriebskosten oder Nebenkosten

Also ob der Vertrag rechtens ist hängt nun davon ab, ob besagt Betriebskostenpauschalen mit einbezogen wurden, da diese vereinbart wurden.
Sollte dies nicht der Fall so sein, so sehe ich den Vertrag als nichtig an, da er gegen geltendes Recht verstößt.

Nun weiß ich nicht, wie die Rechnung des Maklers aussieht und ob hier einzelne Positionen aufgeführt wurden, wie sich die Maklerprovision zusammensetzt. Ansonsten würde ich diese nachfordern. Eine Zahlung würde ich erst nach Klärung des Sachverhaltes vornehmen.

Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.02.2009, 20:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Also zuersteinmal schonmal vielen vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.

Jetzt muss ich nochmal nachfragen, damit ich auch gewappnet bin, wenn ich die anrufen muss.

Im Mietvertrag müssten dann "Betriebskostenpauschalen" aufgeführt sein, und keine "Betriebskostenvorauszahlungen", hab ich das richtig verstanden?
Im Mietvorvertrag stehen nämlich "Betriebskostenvorauszahlung" und "Heizkostenvorauszahlung". Somit dürften diese nicht dazugezählt werden!?

Und wie verhält es sich nun, wenn der Makler-Vertrag nichtig ist?
Ich habe den Mietvorvertrag unterschrieben und auch per Fax unterschrieben zurückbekommen, dieser ist laut einer Klausel für Vermieter und Mieter bindend, d.h. die Wohnung habe ich doch sicher!?
Wenn jetzt der Makler-Vertrag nichtig ist und ich die Firma darauf hinweise - haben diese das Recht, einen korrigierten Vertrag nachzureichen, den ich unterschreiben, und somit bezahlen muss? Oder entfällt für mich damit die Zahlungsverpflichtung?

Ich danke nochmal schon jetzt für die Hilfe!

Viele Grüße,

Julia
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.02.2009, 15:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Zitat:
Zitat von JuliaKR Beitrag anzeigen
Im Mietvertrag müssten dann "Betriebskostenpauschalen" aufgeführt sein, und keine "Betriebskostenvorauszahlungen", hab ich das richtig verstanden?
Im Mietvorvertrag stehen nämlich "Betriebskostenvorauszahlung" und "Heizkostenvorauszahlung". Somit dürften diese nicht dazugezählt werden!?
Genau so habe ich die o.g. rechtliche Grundlage interpretiert.
Betriebskostenpauschalen dürfen in die Maklerprovision mit aufgenommen werden, Nebenkostenvorauszahlungen jedoch nicht.

Eine Zahlungsverpflichtung besteht natürlich weiterhin, jedoch nur in gesetzlicher Höhe. Was ich dir empfehle wäre einfach die berechtigten 1.094,80 EUR an den Makler zu überweisen und weiterhin um eine Einzelaufstellung, bzw. Erklärung der Rechnung zu bitten, denn es kann ja auch ggf. weitere berechtigte Ausnahmen geben, die mir vielleicht nicht bekannt sind.

Ich drücke die Daumen und stehe für weitere Fragen natürlich zur Verfügung.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.02.2009, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

also habe gerade ein sehr unangenehmes Gespräch mit dem Maklerbüro gehabt.

Die Dame am Telefon hat sich gleich furchtbar aufgeregt, mir gedroht, dass ich die Wohnung dann eben nicht bekommen, wenn ich schon so anfange, etc. pp.

Sie meinte, sie darf 3 Monatsmieten verlangen, insofern könnte ich froh sein, dass das nur 2 Bruttomieten sind, sonst wärs ja noch teurer.

Sie meinte, sie spricht jetzt gleich mal mit der Hausverwaltung etc.

Ich habe jedoch einen Mietvorvertrag unterschrieben und diesen auch vom Hausverwalter unterschrieben per Fax zurückbekommen. Auf diesem Vorvertrag steht, dass dieser für beide Parteien bindend ist. Darauf kann ich mich doch verlassen, oder?? Auch wenn das nur per Fax ging!?

Ich mache mir jetzt natürlich schon Sorgen, dass die mir die Wohnung wieder "wegnehmen" können.
In so einem Fall kann ich doch rechtliche Schritte gehen, oder?? Es geht mir ja nicht darum, mich aus irgendeiner Zahlungsverpflichtung zu ziehen, sondern nur darum, das das gesetzlich festgeschriebene auch eingehalten wird...
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.02.2009, 17:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Julia,

also ein unterschriebener Vertrag, der dir gefaxt wurde ist meiner Meinung nach auch gültig.
Und mein Kenntnisstand sind eben auch 2 Mieten, die angesetzt werden dürfen.

Aber um dem vorzubeugen, dass du vielleicht aus irgendeinem unerfindlichen Grund doch die Wohnung verlieren könntest, rate ich dir direkt im Vorneherein ggf. den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um fachlichen und rechtlich fundierten Beistand zu erhalten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Höhe der Maklerprovision