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Hundehaltung im gemieteten Haus?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.09.2010, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard Hundehaltung im gemieteten Haus?

Guten Tag,

ich habe schon einiges im Internet über die Haustierhaltung gelesen.
Leider paßt nichts so recht zu unserem Fall. Daher jetzt meine Frage ans Forum:

Wir wohnen mit 2 Kindern in einem gemieteten Einfamilienhaus. Es handelt sich um ein Haus, welches zu einer Anlage von insgesamt 20 Häusern gehört (ehem. Schloss-Gelände). Alle 20 Häuser sind also abgeschlossene Einfamilienhäuser.

Wir wissen, dass in mindestens 2 oder 3 der Häuser Familien leben, die einen Hund halten. Im Falle einer dieser Familien handelt es sich sogar um einen relativ großen Hund (Bobtail).

Im Mietvertrag steht (sinngemäß), dass die Haltung von Hunden und Katzen mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.

Leider hatten wir nach unserem Einzug im Februar 2010 einen ziemlichen Ärger mit dem Vermieter, da es eine ganze Menge nicht hinnehmbarer Mängel im Haus gab. Der Vermieter reagierte sehr stur und drohte uns damals sogar mit Kündigung...

Vielleicht versteht Ihr, dass wir nun ganz gerne die Frage nach der Erlaubnis für einen Hund umgehen würden

Wie sieht das Eurer Meinung nach in unserem Fall aus, wo es sich ja

1. nicht um eine Mietwohnung mit mehreren Parteien handelt, sondern um ein Einfamilienhaus

und

2. die Hundehaltung anderen Mietern ja bereits erlaubt wurde (sogar einen großen Hund)?

Über eine Antwort würde ich / würden wir uns sehr freuen.

Danke und schöne Grüße
imebro



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  #2  
Alt 23.09.2010, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Für Sie ist maßgeblich, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Was andere Mieter machen ist zweitrangig.

Also werden Sie die Erlaubnis zur Hundehaltung einholen müssen, wenn Sie keinen echten Ärger provozieren wollen.

Bedenken Sie, der Vermieter sitzt in diesem Fall am längeren Hebel.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.09.2010, 18:06
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer "Größe" als Kleintiere und sind nicht zustimmungspflichtig.

Die Haltung eines Hundes kann Ihnen übrigens nicht ohne einen besonderen Grund verwehrt werden.

Bedenken Sie dennoch, dass (auch kleine) Hunde immer einen Konfliktkeim darstellen.
Sie bellen auch nachts, beissen auch Kinder und sch... dem Nachbarn vor die Haustür. Das werden Sie niemals mit Sicherheit ausschließen können.

Wenn das Verhältnis zum Vermieter bereits gespannt ist, sollten Sie überlegen, ob Sie weitere Angriffspunkte bieten sollten.

Das hier sollten Sie sich mal durchlesen:
http://www.verbraucher-urteile.de/mi...recontent.html

Geändert von Orion (23.09.2010 um 18:10 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.09.2010, 19:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von Orion Beitrag anzeigen
Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer "Größe" als Kleintiere und sind nicht zustimmungspflichtig.

Die Haltung eines Hundes kann Ihnen übrigens nicht ohne einen besonderen Grund verwehrt werden.
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.09.2010, 20:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
Hallo und danke für die bisherigen Antworten.

Ich habe heute selbst gelesen, dass z.B. Yorkshire-Terrier nicht verboten werden können. Das hat offensichtlich ein Gericht so entschieden aufgrund von deren geringer Größe.

Selbst denke ich vor allem, dass das Verbot gegen einen Hund in meinem Fall dadurch schwierig sein könnte, dass ja andere Mieter (die Häuser sind alle gleich gebaut) einen Hund halten dürfen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Vermieter NUR MIR die Hundehaltung verbieten... und anderen Mietern diese erlauben kann.

Schöne Grüße,
imebro
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  #6  
Alt 23.09.2010, 21:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von imebro Beitrag anzeigen
Ich habe heute selbst gelesen, dass z.B. Yorkshire-Terrier nicht verboten werden können. Das hat offensichtlich ein Gericht so entschieden aufgrund von deren geringer Größe.
Das war ein Amtsgericht mit einem Richter, der Hunde mag. Beim nächsten Gericht kann es schon wieder ganz anders aussehen. So lange die Sache nicht vor einem höheren Gericht ausgefochten wird, werden die Urteile mal so, mal so sein.
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  #7  
Alt 24.09.2010, 11:32
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
Ausnahmsweise darf ein Yorkshire Terrier in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 340/06).

Außerdem:
Zitat:
Im vorliegenden Fall der Haltung eines Yorkshire-Terriers bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Haltung eines solchen Tieres nicht bereits der in der Klausel des § 9 Mietvertrag ausdrücklich gestatteten Kleintierhaltung zuzurechnen ist, denn Hunde dieser Rasse sind von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen. Jedenfalls ist in einem solchen Fall die Versagung der Genehmigung rechtsmißbräuchlich, weil diese Tiere, die sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können, erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen (vgl. LG Düsseldorf WM 1993, 603). Auch die von den Beklagten geltend gemachte Befürchtung, bei einer Gestattung der Hundehaltung sei mit einer Verschmutzung der als Kinderspielplatz vorgesehenen Grünanlage durch Hundekot zu rechnen, ist jedenfalls im vorliegenden Falle nicht gerechtfertigt. LG Kassel 1. Zivilkammer, Urteil vom 30. Januar 1997, Az: 1 S 503/96

Geändert von Orion (24.09.2010 um 11:40 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 24.09.2010, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Sorry... und wie ist es nun mit meinem Fall? :-)

Könnte der Vermieter quasi NUR UNS den Hund verbieten, obwohl mehrere Mieter in weiteren seiner gleichartig gebauten und abgeschlossenen Einfamilienhäusern bereits Hunde erlaubt wurden und dabei sogar ein doch recht großer Bobtail?

Danke,
imebro
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.09.2010, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

...hat wirklich niemand mehr eine Antwort, ob der Vermieter eine gewisse Gerechtigkeit zwischen ALLEN Mietern wahren muss?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.09.2010, 23:44
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Wie Sie sehen kann in Ihrem Fall So oder So entschieden werden.

Was wirklich maßgeblich ist, kann Ihnen ggf. noch ein Fachanwalt sagen oder der zuständige Richter, wenn es hart auf hart kommen sollte.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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