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Kann ich Maklerprovision zurückfordern?

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  #1  
Alt 24.03.2009, 10:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 1
Standard Kann ich Maklerprovision zurückfordern?

Hallo Leute,

auch ich bin neu hier. Bei mir geht es um folgenden Sachverhalt:

Ich habe im August 2008 eine möblierte Wohnung in der nähe von Ingolstadt gesucht. Über Immobilienscout.de habe ich eine gefunden; über einen Makler. Diese habe ich dann ab 01.September gemietet und die Maklerprovision von Euro 1557,00 gezahlt. Als es dann kälter wurde habe ich gemerkt, dass das Heizsystem (Elektroheizung) miserabel war und habe die Wohnung zum 30.November gekündigt und bin dann auch Ende November ausgezogen. Also habe ich nur 3 Monate in der Wohnung gewohnt. Kann ich die Maklerprovision dann zurückfordern? 1557,00 für 3 Monate ist schon ziemlich heftig. Und da ich im Sommer eingezogen war konnte ich nicht wissen wie schlecht das Hezisystem war, als es kälter wurde war ich ständig krank...

Im Internet stand zwar Mietdauer mindestens 6 Monate aber im Vertrag stand nichts davon.

Kennt sich da jemand aus?

LG



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  #2  
Alt 24.03.2009, 12:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Boody,

ich habe mal ein wenig recherchiert, aber leider keine Lösung für dein Problem finden können.

Zum einen hätte die Wohnung ja nicht gekündigt werden müssen. Wenn ein Mangel vorliegt, muss dem Vermieter eine Frist eingeräumt werden, um diesen zu beseitigen. Ob dies erfolgt ist geht leider nicht aus deiner Schilderung des Sachverhaltes hervor.

Und niedrigere Maklerprovisionen sind möglich, wenn vorher in einem Mietvertrag geringere Mietzeiten vereinbart wurden (z.B. weniger als 6 Monate). Ich nehme aber vermutlich richtig an, dass dein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Dennoch würde ich dir auf Grund des Streitwertes empfehlen einen Mieterverien, den Mieterbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um wirkliche Rechtssicherheit zu haben...


Dabei wünsche ich viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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