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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kann ich nach 3 Jahren einen bekannten Betrüger anklagen?
Moin,
am Anfang meines Aufenthalts in Deutschland (als ausländischer Student) war ich gerade 18 und noch sehr naiv. Mit der Sprache und dem System war ich noch nicht ganz vertraut und hatte eine ziemlich positive Einstellung von den Behörden und der Justiz. Dementsprechend war ich alleine für alles verantwortlich. Ich musste mich darum kümmern, ein WG Zimmer oder eine Einzelzimmer Wohnung zu finden. Da habe ich einen "Vermieter" auf Facebook gefunden, mich mit ihm getroffen und am Ende traf ich die Entscheidung seine ziemlich günstige Wohnung außerhalb FfM zu mieten. Wir haben einen Mietvertrag in einem videoüberwachten Raum unterschrieben und ich habe ihm dort die Kaution auch bezahlt (bar). Ich dachte ich musste mir keine Sorgen machen denn wir waren dort nicht alleine und alles wurde aufgenommen. Kommt die Zeit des Einzugs hat er zunächst behauptet, die Wohnung sollte renovieren werden. Darauf habe ich gewartet und inzwischen in einem Hotel gewohnt. Danach kam eine Ausrede nach der anderen (Papa liegt im Krankenhaus, Opa ist gerade verstorben usw.) Für sowas hatte ich keine Toleranz. Am ende haben wir uns gestritten und ich habe den Schlüssel nie bekommen. Ich wurde betrogen. Daraufhin habe ich eine Anzeige bei der Polizei erstattet, und soweit ich mich erinnere, mir wurde einfach gesagt, dass dieser Mann bekannt bei denen sei und dass es schwierig sei, ohne Anwalt mein Geld zurückzubekommen, was auch nicht ohne Risiko sei. Ich habe mich einfach im Stich gelassen gefühlt und musste die ganze Sache hinter mir lassen weil ich es mir zeitlich und auch finanziell einfach nicht leisten konnte, mich damit zu beschäftigen. Jetzt studiere ich zwar noch aber ich habe ein festes und ruhiges Leben und kann mich vorstellen, etwas dagegen zu machen. Könnte ich den Betrüger noch anklagen? Wie würde der Prozess ausschauen? Könnte ich finanzielle Unterstützung bekommen? Ich freue mich auf jede Antwort PS: Ich habe alle Unterlagen und Beweise aufbewahrt |
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#2
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AW: Kann ich nach 3 Jahren einen bekannten Betrüger anklagen?
Der Anspruch auf Rückforderung des Geldes verjährt nach 3 Jahren, gerechnet zum Jahresende. Deshalb ist jetzt Eile, die Sache einzuleiten.
Aber es gibt einige Hürden. Zunächst ist die Frage, ob die Person noch zu finden ist oder an einen unbekannten Ort gewechselt ist. Und wenn man sie findet, ist vielleicht kein Geld vorhanden, und dann hätte man vielleicht einen Zahlungstitel, aber kann ihn nicht vollstrecken lassen, wenn es kein Vermögen gibt. Deshalb sehen die Chancen möglicherweise nicht so gut aus. Eventuell möchtest du eine Erstberatung bei einem Anwalt nehmen, um die Chancen einzuschätzen. Dieser kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du wenig Einkommen hast. |
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Stichworte |
betrug, fake, mietvertrag, vermieter, wohnungsbesichtigung |
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