Hallo.
Folgendes Problem. Ich bin 2008 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Da beim Übergabetermin das Wohnzimmer von mir noch nicht weis gestrichen wurde, sagte mir der Vermieter, dass dies kein Problem sei und die Kosten mit meiner Kaution verechnet werden. Zudem waren aus dem Vorjahr auch noch Nebenkosten zu begleichen, die ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden sollten. Die Kosten für den Maler, sollten sich nach Aussage des Vermieters in Grenzen halten, da ja nur das Wohnzimmer gestrichen werden musste und man dafür einen gelernten Maler aus der Nachbarschaft einsetzt.
Leider habe ich dann bis vor Kurzem nicht mehr daran gedacht die restliche Kaution einzufordern. Laut Recht kann man das glaube auch nur 2 - 3 Jahre nach dem Auszug, danach wäre das wohl verjährt. Doch habe ich trotzdem meinem ehemaligen Vermieter geschrieben und gebeten mir die restliche Kaution zu überweisen und mir die Rechnungen per Post zu schicken.
Nach zwei Wochen bekam ich dann von ihm ein Schreiben, in dem er sogar noch Vorderungen in 3-Stelligen Bereich an mich stellt. Allein die Kosten für den Maler belaufen sich auf 450,-€, die der Maler
ohne Rechnung vorgenommen hat. Ich hatte damals eine Kaution von knapp 600,-€ hinterlegt. Die Nebenkosten aus den Jahren 2007 und 2008 wurden damit verrechnet. Die Nebenkostenabrechnung von 2008 hat er zudem nicht mitgeschickt, sodass ich im Moment nicht nachvollziehen kann, ob die Summe, die er mir im Schreiben aufgelistet hat stimmt.
Das kann ja wohl nicht ganz hinhauen, was mein ehemaliger Vermieter mit dem Maler da vereinbart hat, oder? Ich habe es jedenfalls schwarz auf weis, das der Maler ohne Rechnung gearbeitet hat. Es handelt sich doch in dem Falle um Schwarzarbeit. Wie würden meine Chancen stehen, da noch Geld wieder zu bekommen?
Im Brief hat er mir auch geschrieben, dass er bei Einigung auf den noch ausstehenden Betrag verzichtet.
MfG Súma