Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kaution für Schwarzarbeit genutzt?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.12.2012, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2012
Beiträge: 1
Standard Kaution für Schwarzarbeit genutzt?

Hallo.

Folgendes Problem. Ich bin 2008 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Da beim Übergabetermin das Wohnzimmer von mir noch nicht weis gestrichen wurde, sagte mir der Vermieter, dass dies kein Problem sei und die Kosten mit meiner Kaution verechnet werden. Zudem waren aus dem Vorjahr auch noch Nebenkosten zu begleichen, die ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden sollten. Die Kosten für den Maler, sollten sich nach Aussage des Vermieters in Grenzen halten, da ja nur das Wohnzimmer gestrichen werden musste und man dafür einen gelernten Maler aus der Nachbarschaft einsetzt.

Leider habe ich dann bis vor Kurzem nicht mehr daran gedacht die restliche Kaution einzufordern. Laut Recht kann man das glaube auch nur 2 - 3 Jahre nach dem Auszug, danach wäre das wohl verjährt. Doch habe ich trotzdem meinem ehemaligen Vermieter geschrieben und gebeten mir die restliche Kaution zu überweisen und mir die Rechnungen per Post zu schicken.

Nach zwei Wochen bekam ich dann von ihm ein Schreiben, in dem er sogar noch Vorderungen in 3-Stelligen Bereich an mich stellt. Allein die Kosten für den Maler belaufen sich auf 450,-€, die der Maler ohne Rechnung vorgenommen hat. Ich hatte damals eine Kaution von knapp 600,-€ hinterlegt. Die Nebenkosten aus den Jahren 2007 und 2008 wurden damit verrechnet. Die Nebenkostenabrechnung von 2008 hat er zudem nicht mitgeschickt, sodass ich im Moment nicht nachvollziehen kann, ob die Summe, die er mir im Schreiben aufgelistet hat stimmt.

Das kann ja wohl nicht ganz hinhauen, was mein ehemaliger Vermieter mit dem Maler da vereinbart hat, oder? Ich habe es jedenfalls schwarz auf weis, das der Maler ohne Rechnung gearbeitet hat. Es handelt sich doch in dem Falle um Schwarzarbeit. Wie würden meine Chancen stehen, da noch Geld wieder zu bekommen?

Im Brief hat er mir auch geschrieben, dass er bei Einigung auf den noch ausstehenden Betrag verzichtet.


MfG Súma



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
kaution, nebenkosten, verjährung, übergabe


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Kaution für Schwarzarbeit genutzt?