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Kautionrückforderung vom Nachmieter

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.09.2014, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2014
Beiträge: 1
Frage Kautionrückforderung vom Nachmieter

Im Mai 2014 habe ich für meine Wohnung einen Nachmieter gefunden, der mir auf Wunsch meines Vermieters meine Kaution in Höhe von 370 Euro aufgrund der Verkürzung des Zahlungsweges zurückzahlte. Nun ist es aber aufgrund einiger Differenzen zwischen meinem Nach- und Vermieter gar nicht zu einem Mietvertrag gekommen und die Wohnung wurde nicht bezogen. Da mein Nachmieter die Wohnungsschlüssel nicht an den Vermieter zurückgegeben hat, ließ der Vermieter die Schlösser austauschen und möchte deswegen meinem Nachmieter die Kaution nicht zurückgeben. Nun habe ich ein Schreiben von dem Anwalt meines Nachmieters bekommen, in dem ich aufgefordert werde, meinem Nachmieter die Kaution zurückzuzahlen, ansonsten stünde mir eine Anklage bevor. Nun meine Frage: Wie soll ich auf diese Forderung reagieren? Gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Forderung?
Da mir für die Rückzahlung eine Frist gesetzt wurde, wäre ich für eine schnelle Antwort oder Meinung sehr dankbar.



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  #2  
Alt 23.09.2014, 18:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kautionrückforderung vom Nachmieter

Ich kann Ihnen nur empfehlen in solch einem Exotenfall einen Anwalt einzuschalten.

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In Ihrem Fall und auf Grund der Fristsetzung wären Sie sicher mit der telefonischen Beratung am besten dran: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen würden wir uns freuen, wenn Sie die Ergebnisse der Besprechung hier im Forum teilen.


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte
kaution, mietkaution, nachmieter, rückzahlung

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