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Keller als Aufbewahrungsort vom Vor-Vormieter

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  #1  
Alt 10.11.2011, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 1
Standard Keller als Aufbewahrungsort vom Vor-Vormieter

Hallo,

Ich beziehe zur Zeit eine Altbauwohnung, der Vormieter hatte einen 4 Jahresvertrag, den ich als Nachmieter übernommen habe. Laut dem Vormieter sind im Keller noch die Sachen eines anderen Mieters untergebracht. Diese sollen voraussichtlich entsorgt werden, was ich nicht glaube, den am 15.11.11 ist offizieller Einzug. Wir bezahlen auch schon 1/2 Miete. Können Sie mir mitteilen, ob der Vermieter die Sachen entsorgen muß und wenn nicht, kann ich eine Mietminderung beanspruchen? Da der Keller nicht nutzbar ist.
Ferner möchte ich noch wissen, ob ich die Kaution zurückhalten kann, bis die Sache mit dem Keller geklärt ist.
In voraus vielen Dank.



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  #2  
Alt 10.11.2011, 10:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Keller als Aufbewahrungsort vom Vor-Vormieter

Zitat:
den am 15.11.11 ist offizieller Einzug.
Bis dahin hat der Vermieter ja noch Zeit, den Keller auszuräumen, oder?

Zitat:
kann ich eine Mietminderung beanspruchen? Da der Keller nicht nutzbar ist.
Bevor Sie einen Gedanken an eine Mietminderung verschwenden, sollten Sie zuerst abwarten, wie es am Einzugstag aussieht.

Zitat:
Ferner möchte ich noch wissen, ob ich die Kaution zurückhalten kann, bis die Sache mit dem Keller geklärt ist.
Was hat die Kaution für die Wohnung mit der Nutzbarkeit des Kellers zu tun? Nichts!

Und wegen der Nichtnutzbarkeit des Kellers sollten Sie mal in diese Tabelle schauen. Aber vorher, ob der Keller mit im Mietvertrag aufgeführt ist.

Mietminderungstabelle
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Stichworte
keller, mietminderung, vormieter

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