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Kellerzimmer kostenlos bewohnbar? (nur Nebenkosten)

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.05.2011, 23:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2011
Beiträge: 1
Standard Kellerzimmer kostenlos bewohnbar? (nur Nebenkosten)

Ich habe mal eine Frage, meinem Onkel gehört ein Haus, was er meiner Oma abgekauft hat(die dann auch ausgezogen ist), weil diese einen riesen streit mit einer Mieterin hatte , die immernoch in dem Haus wohnt. In dem Haus hat meine Mutter im Keller ein Büro mit Bad und kleiner Küche und dieses wurde früher schon einmal als Wohn-Mietraum vermietet, was zur Anzeige wegen Mietwucher geführt hat und meine Oma Strafe zahlen musste.

Hier meine Frage:
Wäre es erlaubt, wenn ich in diesen Keller ziehe, ohne Miete zu zahlen, aber lediglich Nebenkosten, sodass der Tatbestand des Mietwuchers nicht erfüllt sein könnte?

Oder könnte die "unliebsame" Mieterin mir und meinem Onkel einen Strick daraus drehen, weil er das Zimmer eventuell nicht vermieten darf(wegen Bauvorschriften oder Sonstigem)?(wird ja wohl immernoch ein mündlicher Mietvertrag sein oder zumindest eine Duldung?)
Vielen Dank,

Gruß Johannes



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  #2  
Alt 19.05.2011, 08:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kellerzimmer kostenlos bewohnbar? (nur Nebenkosten)

Zitat:
Zitat von Darkbrot Beitrag anzeigen

Oder könnte die "unliebsame" Mieterin mir und meinem Onkel einen Strick daraus drehen, weil er das Zimmer eventuell nicht vermieten darf(wegen Bauvorschriften oder Sonstigem)?(wird ja wohl immernoch ein mündlicher Mietvertrag sein oder zumindest eine Duldung?)
Vielen Dank,

Gruß Johannes
Da kann Ihnen nur das örtliche Bauamt Auskunft geben in Bezug auf Zulässigkeit. Nicht jeder ausgebaute Kellerraum ist von Amts wegen als Wohnraum geeignet/gestattet.
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