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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kosten Übergabe durch Mietverein
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ich stelle die Frage im richtigen Unterforum und im richtigen Stil. Andernfalls bitte verschieben bzw. mich darauf hinweisen. Angenommen man zieht aus seiner Wohnung aus. Man hat ganz normal gekündigt, also 3 Monatsfrist und das Mietverhältnis endet ganz normal zum Ende eines Monats. Nun ist der Vermieter immer das halbe Jahr (1x 3 Monate im Frühling, 1x 3 Monate im Herbst) im Ausland. Leider läuft der Mietvertrag genau dann aus, wenn der Vermieter nicht da ist. Nun wird vereinbart, dass die Wohnungsübergabe mit einem Vertreter des örtlichen Mietvereins durchgeführt wird, damit der Vermieter nicht extra anreisen muss. Nun meint der Vermieter, dass der Mieter die Hälfte der Kosten für den Vertreter des Mietvereins übernehmen muss, da er ja ausziehen will. Alternativ kann man einen der 2 notwendigen Flüge für den Vermieter zahlen. Ist sowas tragbar? Ich denke als Mieter ist man keinesfalls dafür zuständig, wie und zu welchem Preis die Wohnungsübergabe stattfindet, da man ja fristgerecht gekündigt hat und wohl kaum dafür bezahlen muss, wenn der Vermieter eben nicht da ist. Kann mir irgendwer weiterhelfen oder eine Aussage/Meinung dazu abgeben? Danke schonmal! |
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#2
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AW: Kosten Übergabe durch Mietverein
Selte so gelacht wie über diese lustigen Ansichten des Vermieters. Es würde völlig ausreichen wenn man gemeinsam mit einem Zeugen (wer immer das sein mag) die leere Wohnung besichtigt und zum Beweis der Unversehrtheit Fotos anfertigt. Dabei dann ein Protokoll mit Kopie anfertigt, eigene Unterschrift und die des Zeugen und den Schlüssel dann in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.
Wenn der Zeuge auf Wunsch des Vermieters ein Mitarbeiter des Mietervereins sein soll, dann gehen die Kosten voll auf Rechnung des Vermieters, weil das Verwaltungskosten sind und man nicht diskutieren muss, wer die zu tragen hat. |
#3
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AW: Kosten Übergabe durch Mietverein
Also es kam wie gedacht, ich habe folgenden Brief erhalten (Kurzform):
Zitat:
- bis wann habe ich damit Zeit? - kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter mir für seine Forderung eine Rechtsgrundlage nennt? - die Formulierung "anteilig" ohne Nennung des Prozentwertes und der Gesamtkosten erachte ich als nichtig. Aus meiner Sicht beträgt mein Anteil 0%!? Richtig oder falsch? Danke für eure Hilfe |
#4
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AW: Kosten Übergabe durch Mietverein
- bis wann habe ich damit Zeit?
Bis diese ominöse Rechnung vom Vermieter auftaucht, denn der Haus&Grundbesitzerverein wird sich nicht die Blöße geben und diese Rechnung anteilmäßig vom Mieter zu verlangen. - kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter mir für seine Forderung eine Rechtsgrundlage nennt? Aber sicher! Da könnte ja jeder kommen und solche hirnrissigen Forderungen stellen. Aber da wird nichts kommen, denn die Übergabe der Wohnung zählt zu den Verwaltungsaufgaben, die komplett zulasten des Vermieters gehen. - die Formulierung "anteilig" ohne Nennung des Prozentwertes und der Gesamtkosten erachte ich als nichtig. Aus meiner Sicht beträgt mein Anteil 0%!? Richtig oder falsch? Richtig. |
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Stichworte |
auszug, kündigung, kündigungsfrist, verwaltungskosten, wohnungsübergabe, übergabe |
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