|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?
Hallo liebes Forum,
bei mir und meiner Freundin besteht folgende Situation: Wir haben uns Mitte Dezember 2012 eine 4-Raumwohnung angeschaut und zugesagt, kurz vor Weihnachten dann den Mietvertrag unterschrieben mit dem Mietbeginn 01.01.2013. Da die Wohnung aber vor unserem Einzug noch komplett renoviert werden sollte, hat sich das ganze etwas hinaus gezogen. Als dann das Datum des Einzuges immer wieder nach hinten verschoben wurde, haben wir zusammen mit dem Vermieter das Datum des Mietbeginns im Mietvertrag auf den 01.03.2013 abgeänder (Altes Datum durchgestrichen und neues hingeschrieben + Unterschrift). Heute haben wir den 19.02.2013 und laut Vermieter können wir frühstens Mitte März einziehen. Was natürlich wieder hinter dem im Mietvertrag eingetragenem Datum liegt. Dazu kommt, dass der Mietvertrag für unsere aktuelle Wohnung Ende des Monats ausläuft. Somit wären wir dann Obdachlos. Im Mietvertrag für die neue Wohnung steht zum Thema Kündigung folgendes: "Mieter und Vermieter vereinbaren einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes bis zum 31.12.2013, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist eine ordentliche Kündigung frühestens möglich. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt." Meine Frage zu dem Thema ist einfach, können wir den Mietvertrag irgendwie kündigen? Den langsam haben wir die Nase gestrichen voll. Liebe Grüße |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?
Genau zu diesem Sachverhalt haben wir eine Textpassage in unserem Mietrecht Ratgeber:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter In Ihrem Fall wäre dann der dritte Absatz interessant, in welchem die fristlose Kündigung vor Einzug erläutert wird. Der beidseitige Kündigungsverzicht hat darauf keinen Einfluss, da der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Sollte es ihm jedoch gelingen die Wohnung bis zum 01.03.2012 fertigzustellen, so müssen Sie den Vertrag auch annehmen! Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
einzug, fristlose kündigung, kündigung, kündigungsverzicht |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug | Lutz | Kündigung | 7 | 09.03.2011 11:26 |
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages (wegen Umzug?) | kosanostra | Kündigung | 2 | 10.11.2010 22:46 |
Kündigung des Mietvertrages | strickliesel | Mietvertrag | 2 | 17.09.2010 11:13 |
Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages | gerald48 | Mietvertrag | 1 | 26.06.2010 08:51 |
Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages | frankmayer | Mietvertrag | 1 | 15.11.2009 18:29 |