Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.02.2013, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2013
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?

Hallo liebes Forum,

bei mir und meiner Freundin besteht folgende Situation:

Wir haben uns Mitte Dezember 2012 eine 4-Raumwohnung angeschaut und zugesagt, kurz vor Weihnachten dann den Mietvertrag unterschrieben mit dem Mietbeginn 01.01.2013. Da die Wohnung aber vor unserem Einzug noch komplett renoviert werden sollte, hat sich das ganze etwas hinaus gezogen. Als dann das Datum des Einzuges immer wieder nach hinten verschoben wurde, haben wir zusammen mit dem Vermieter das Datum des Mietbeginns im Mietvertrag auf den 01.03.2013 abgeänder (Altes Datum durchgestrichen und neues hingeschrieben + Unterschrift).

Heute haben wir den 19.02.2013 und laut Vermieter können wir frühstens Mitte März einziehen. Was natürlich wieder hinter dem im Mietvertrag eingetragenem Datum liegt. Dazu kommt, dass der Mietvertrag für unsere
aktuelle Wohnung Ende des Monats ausläuft. Somit wären wir dann Obdachlos.

Im Mietvertrag für die neue Wohnung steht zum Thema Kündigung folgendes:

"Mieter und Vermieter vereinbaren einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes bis zum 31.12.2013, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist eine ordentliche Kündigung frühestens möglich. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."


Meine Frage zu dem Thema ist einfach, können wir den Mietvertrag irgendwie kündigen? Den langsam haben wir die Nase gestrichen voll.

Liebe Grüße



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 19.02.2013, 23:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?

Genau zu diesem Sachverhalt haben wir eine Textpassage in unserem Mietrecht Ratgeber:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter

In Ihrem Fall wäre dann der dritte Absatz interessant, in welchem die fristlose Kündigung vor Einzug erläutert wird. Der beidseitige Kündigungsverzicht hat darauf keinen Einfluss, da der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

Sollte es ihm jedoch gelingen die Wohnung bis zum 01.03.2012 fertigzustellen, so müssen Sie den Vertrag auch annehmen!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
einzug, fristlose kündigung, kündigung, kündigungsverzicht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug Lutz Kündigung 7 09.03.2011 11:26
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages (wegen Umzug?) kosanostra Kündigung 2 10.11.2010 22:46
Kündigung des Mietvertrages strickliesel Mietvertrag 2 17.09.2010 11:13
Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages gerald48 Mietvertrag 1 26.06.2010 08:51
Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages frankmayer Mietvertrag 1 15.11.2009 18:29


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug möglich?