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Kündigung einer Wohnung vor Einzug

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.04.2013, 14:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2013
Beiträge: 1
Standard Kündigung einer Wohnung vor Einzug

Hallo,

bei mir hat sich folgendes ereignet. Ich musste mir eine Wohnung suchen, weil ich dachte das ich aus meiner alten Wohnung ausziehen muss.
Nun, ich fand eine Wohnung und war auch schon kurz vor dem Einpacken meines Haushaltes um umzuziehen.
Für die neue Wohnung hatte ich kurzfristig sogar die Schlüssel erhalten, allerdings nicht den Mietvertrag ( den hatte ich unterschrieben der Wohnungsgesellschaft zugeschickt und sie wollten ihn dann wiederum prüfen ) , der ist derzeit noch unterwegs.
Jetzt habe ich versucht auf Kulanz aus dem Mietverhältnis heraus zu kommen, denn ich bin noch nicht in die Wohnung eingezogen...., habe auch noch eine Interessentin für die Wohnung angegeben....
Leider hat es nicht geklappt, jetzt muss ich 3,5 Monatsmieten bezahlen und die Kaution hinterlegen.....
Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit die Wohnungsgesellschaft zur Kulanz zu überzeugen?

Für einen wirkungsvollen Tip wär ich sehr dankbar....

Lieben Gruß
Nour



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  #2  
Alt 23.04.2013, 17:57
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung einer Wohnung vor Einzug

Natürlich kann man einen Wohnungsmietvertrag auch kündigen ohne vorher eingezogen zu sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt aber bestehen. Immer schriftlich kündigen und die Fristen nach § 573c BGB beachten > § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

Die Kaution ist nicht zu hinterlegen, wenn sie in einer Summe gefordert wird, denn sie darf nach § 551 BGB in 3 Raten gezahlt werden > § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Aber das sind Dinge, die hier nicht im einzelnen erörtert werden können, auch weil weder Daten noch der Mietvertrag vorliegen.

Rechtsberatung ist hier aber nicht gestattet. Sie sollten einen Mieterverein oder einen Fachanwalt aufsuchen.
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  #3  
Alt 24.04.2013, 15:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung einer Wohnung vor Einzug

Eine Kündigung vor dem Einzug ist leider nur möglich, wenn der Vermieter nicht dafür sorgt, dass die gemietete Wohnung zum Zeitpunkt des Einzuges den vertraglich vereinbarten Zustand hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen wurden.


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Stichworte
kaution, kündigung, schlüssel


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