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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hi
bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten. Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig. Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen. Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen. Danke für Antworten im voraus |
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#2
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#3
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Meine Zimmer ist nicht möbliert!
Nur damit ich auf der sicheren Seite bin, trotz meines Mietvertrages kann ich auf die gesetzlichen 3 Monate pochen falls er mir diesen Monat noch die schriftliche Kündigung überreicht? Ist das korrekt? Er möchte halt, dass ich schnellstmöglichst ausziehe und ich will erst frühestens Ende März wegen dem Prüfungsstress der vor mir liegt. |
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