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Kündigungsfrist Untermieter

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.01.2011, 18:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2010
Beiträge: 4
Standard Kündigungsfrist Untermieter

Hi

bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten.

Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig. Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen.

Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen.

Danke für Antworten im voraus



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  #2  
Alt 05.01.2011, 19:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigungsfrist Untermieter

Zitat:
Zitat von katsumoto Beitrag anzeigen
bin Untermieter in einer WG. Nun will der Hauptmieter der WG das ich sofort ausziehe aber momentan kann ich mir das nicht leisten. In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten.

Ist das Zimmer, das Sie bewohnen möbliert ? Wenn ja, dann könnte die Kündigung bis zum 15. d.M. zum Monatsende ausgesprochen werden.

Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig.

Sehr eigenartig. Die gesetzliche Frist wäre 3 Monate, nämlich zum Ende des übernächsten Monats.

Desweiteren verpflichtet sich der Zwischenmieter bei einer evtl. Kündigung einen Nachmieter zu stellen.

Die Klausel dürfte nur Bestand haben, wenn der Mietvertrag vorzeitig vom Mieter aufgelöst werden sollte.

Meine Frage ist, zu wann er mich raus schmeißen kann. Bis jetzt hab ich keine schriftliche Kündigung vorliegen.

Darum abwarten bis Sie es schriftlich haben.

Danke für Antworten im voraus
Grundsätzliche Antworten zum Thema Mietvertrag, Kündigung, etc. finden Sie in den Mietrecht Informationen in der linken Spalte.
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  #3  
Alt 08.01.2011, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigungsfrist Untermieter

Meine Zimmer ist nicht möbliert!
Nur damit ich auf der sicheren Seite bin, trotz meines Mietvertrages kann ich auf die gesetzlichen 3 Monate pochen falls er mir diesen Monat noch die schriftliche Kündigung überreicht? Ist das korrekt?

Er möchte halt, dass ich schnellstmöglichst ausziehe und ich will erst frühestens Ende März wegen dem Prüfungsstress der vor mir liegt.
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