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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Lagerung Brennholz
Hallo,
ich wohne in einem Altbau 1.OG. Im Erdgeschoss habe ich einen "Werkstatt bzw. Lagerraum" angemietet, worin ich u.a. trockenes Brennholz für meinen Kamin lagere. Seit einem Jahr gab es keine Beschwerden. Der Vermieter verlangt nun, daß ich das Brennholz entferne, weil: 1. das Lagern von Brennholz über den täglichen Bedarf hinaus in Häusern nicht zulässig ist und 2. Altbauten durch frisches, wie auch altes ("möglicherweise" durch Schimmel o. Schwamm befallenes) Holz gefährdet würde. Eine Frist von 1 Monat wurde gesetzt und auf Überprüfungen hingewiesen. Welche Rechte/ Pflichten habe ich? Vielen Dank im Voraus! MfG |
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#2
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AW: Lagerung Brennholz
Zitat:
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#3
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AW: Lagerung Brennholz
Hallo,
ich habe es schriftlich bekommen. Vergaß ich zu erwähnen. Wie nun weiter reagieren? MfG |
#4
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AW: Lagerung Brennholz
Ihr Vermieter soll Ihnen schwarz auf weiß zeigen, wo geschrieben steht, dass z.B. das Lagern von Holz im Haus nicht erlaubt ist.
Und noch einmal, reden und schreiben kann man viel, wenn der Tag lang ist. In Ihrem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass der Vermieter Gesetze oder höchstrichterliche Urteile benennt. |
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Stichworte |
brennholz, lagerung |
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