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Mängel nach Übergabe

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 30.04.2012, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 2
Standard Mängel nach Übergabe

Hallo,

bei der Übergabe meine Wohnung wurden keinerlei Mängel festgestellt. Die Vermieterin hat das so im Übergabeprotokoll abgehackt. Sie hat mir gesagt, dass Sie mir das Protokoll per Mail zuschickt. In Ihrer Mail hat sie dann noch folgendene nachträgliche Mängel angemerkt:

1.) Die Wohnung wäre nicht "gereinigt" (so steht es im Mietvertrag), weil Sie noch einen leicht verstopften Abfluss, Schumtz in den Schränken, wenn man die Einlegeböden herausnimmt Schmutz auf dem Waschmaschinenanschluss und Kalkablagerungen unterm Klorand entdeckt hat.
Dafür möchte Sie mir Pauschal 100 Euro in Rechnung stellen.

2.) Eine andere Mieterin im Haus hat gesehen, wie ich meine Wäsche im Keller über einige Monate getrocknet habe. Da der Keller kein Fenster besitzt, soll jetzt eine Fechtigkeitsmessung durchgeführt werden. Der Keller zeigt allerdings keinlerlei Anzeichen von Feuchte, kein Schimmel keine nassen Wände nichts.

Wie soll ich mich für beide Themen verhalten. Leider habe ich keine Zeugen noch ein unterschriebenes Protokoll in meinen Händen. Allerdings hat die Vermieterin auch in Ihrer Mail vermerkt, dass die erst nach Übergabe festgestellt wurde.

Vielen Dank für Eure Hifle,

Gruß Tom



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  #2  
Alt 30.04.2012, 15:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mängel nach Übergabe

Zitat:
Wie soll ich mich für beide Themen verhalten.
Nur bei verdeckten Mängeln kann der Vermieter auch nach der Übergabe Ansprüche stellen. Aber das, was Sie beschreiben, hätte sofort auffallen müssen.

Also nichts machen, darauf achten, dass die Kaution nicht gekürzt wird und wenn der Vermieter sich meldet, wieder hier posten.
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  #3  
Alt 01.05.2012, 09:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Mängel nach Übergabe

Hallo Regenmacher,

vielen Dank für Deine Antwort. Das mit den verdeckten Mängeln ist ein guter Hinweis. Gibt es dafür irgendwo einen Paragraph den ich nachlesen könnte?

Desweiteren hat meine Vermieterin gemeinsam bei der Übergabe einen kleine Schaden an der Küchenleiste (Abschluss zwischen Wand und Arbeitsplatte) festgestellt. Die Küche ist bestimmt schon 10 Jahre alt. Ich habe ca. 6,5 Jahre in der Wohnung gewohnt. Sie hat mir eine Rechnung von 100 Euro gestellt, um diese Leiste zu ersetzten? Ist das rechtmäßig? Sollte da nicht nur noch der Zeitwert gelten?

Vielen Dank,
Tom
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  #4  
Alt 01.05.2012, 10:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mängel nach Übergabe

Vieles (fast alles) zum Thema Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatzansprüche des Vermieters ist in diesem Lexikon nachzulesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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Stichworte
kaution, mängel, übergabe, übergabeprotokoll


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