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Maklerprovision

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  #1  
Alt 12.08.2011, 21:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2011
Beiträge: 1
Standard Maklerprovision

Ich habe eine Frage: bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung und habe bereits die Zusage einer Wohnung erhalten. Nun habe ich den Mietvertrag zugesendet bekommen und am selben Tag war auch die Rechnung des Maklers im Briefkasten. Da ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich den Mietvertrag unterschreibe (denn eigentlich warte ich noch auf die Zusage einer anderen Wohnung), bin ich mir nicht sicher wie es weitergeht... Kann ich den NICHT unterschriebenen Mietvertrag einfach zurückschicken? und was mache ich mit der Maklerechnung? Zahlen muss ich doch nicht, wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreibe...mich nervt alleine schon, dass die Maklerrechnung am selben Tag wie der Mietvertrag im Briefkasten war - ohne das der Vertrag überhaupt unterschrieben war.. kann ich einfach alles zurückschicken und die Maklerrechnung dann nicht bezahlen???



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  #2  
Alt 14.08.2011, 16:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Maklerprovision

Hallo.

Bitte lesen Sie diesen Artikel zum Thema Makle und Maklerprovision:
Makler und Maklerprovision

Aus diesem geht hervor, dass die Maklerprovision erst fällig wird, wenn eine erfolgreiche Vermittlung der Wohnung stattgefunden hat, also mit Unterzeichnung des Mietvertrag.


Mietrecht Einfach
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