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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Guten Tag,
eigentlich wollten wir zum 1.4.2010 in eine neue Wohnung einziehen. Der dazugehörige Mietvertrag wurde sowohl von unserer Seite als auch von Seite der Verwaltung und des Vermietes zum Anfang des Jahres unterschrieben. Die Wohnung wurde vom Vermieter aufgrund starker Mängel renoviert, leider haben sie es nicht geschafft bis zum vereinbarten Einzugstermin fertig zu werden. Nach eigentlich netten Gesprächen haben wir uns mündlich auf einen neuen Einzugstermin zum 1.5.2010 geeinigt. Durch den Monat den wir in der alten Wohung verlängert haben entstehen uns nun aber 250€ mehr Mietkosten die wir, wären wir zum 1.4 in die neue Wohnung eingezogen, hätten nicht tragen müssen. Aus meiner Sicht ist das nun ein Verschulden der Verwaltung bzw. des Vermieters. Leider wollen diese für die von uns geleisteten Mehrkosten nicht aufkommen, da es sich nicht um durch den Umzug entstandene Kosten handelt. Nun weiß ich nich ob es Sinn macht dem weiter nachzugehen oder ob keine Chance besteht das Geld wieder zu bekommen!?!?! Um einen Rat aus rechtlicher Sicht wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß |
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#2
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Wenn Sie in die neue Wohnung erst am 01.05. einziehen, müssen Sie auch erst ab diesem Termin Miete bezahlen.
Was sind das denn für Mehrkosten von 250,- Euro, die Sie bezahlen sollen. Ich blicke da nicht so ganz durch, wodurch die entstehen/entstanden sind? |
#3
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Hallo,
das sehe ich genauso. Die Miete, die Sie in der alten Wohnung durch die Verlängerung leisten müssen, können Sie sich ja beim neuen Mietverhältnis (ab 01.05.) sparen. Da die Wohnung nicht bezugsfertig war zum vereinbarten Termin und der Mietvertrag mündlich vereinbart auf den 01.05. datiert wurde. Somit zahlen Sie den April für die alte Wohnung, sparen aber die Miete für die neue Wohnung. Ich sehe in diesem Fall auch keine Zusatzkosten. Sollten Sie bereits für den April die neue Miete geleistet haben, behalten Sie die Mai Miete ein und teilen Sie dem Vermieter mit, dass die Aprilmiete auf den Mai angerechnet werden soll. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Es geht darum das wir in unserer alten Wohung 600€ Miete zahlen und in der neuen 350€. Dadurch das wir nun nicht, wie vertraglich vereinbart, zum 1.4.2010 einziehen konnten müssen wir anstatt eigentlich 350€ nun nochmal 600€ zahlen. Das sind dann 250€ Mehrkosten die wir hätten nicht bezahlen müssen, wenn der Vermieter zum verinbarten Termin (dem 1.4) die Wohnung soweit renoviert hätte das wir hätten einziehen können. Ich hoffe jetzt wird es deutlicher. Mit freundlichem Gruß |
#5
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Ja, jetzt ist es deutlicher geworden, aber diesen Gedanken sollten Sie ganz schnell wieder vergessen. Sie schreiben ja selbst renoviert hätte das wir hätten.
Und wenn Sie diese Wohnung nicht hätten anmieten können, dann wären Sie wohl in der teureren geblieben, richtig? Diese Forderung sollten Sie also nur an Ihren zukünftigen Vermieter stellen, wenn Sie nicht planen länger dort wohnen zu bleiben. |
#6
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Warum das? Die Wohnung war in einem nicht bewohnbaren Zustand und der Vermieter wollte sie renovieren damit wir sie anmieten können. Hat uns den 1.4 als Termin genannt an dem alles fertig ist und wir einziehen können. Nach der Unterzeichnung des Mietvertrages haben wir unsere jetztige Wohnung fristgerecht gekündigt und der neue Vermieter hat durch sein Versäumnis dafür gesorgt das wir 250€ mehr ausgeben mussten. Somit sehen ich es als mein Recht an diese Differenz erstattet zu bekommen, egal ob ich ein Jahr oder fünf in der neuen Wohnung wohnen will. Dazu ist anzumerken das wir die Wohnung im August 09 das erste mal besicht hatten und zum 1.4.2010 war sie immer noch nicht fertig.
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#7
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Okay, wenn Sie der Meinung sind, dass es Ihr gutes Recht ist, die 250,- Euro einzufordern, dann machen Sie es. Kürzen Sie die Miete entsprechend und lassen Sie es auch auf eine Klage ankommen, wenn Ihr Vermieter anderer Meinung ist als Sie.
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#8
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Auf ne Klage ankommen...wohl eher nicht, dafür sind 250€ doch ein bißchen wenig und dafür wäre mir der gute Kontakt zum Vermieter auch zu schade.
Ich will hier ja auch keine moralische Frage klären, sondern lediglich wissen ob ich im Recht bin da Vorderungen zu stellen. Davon gehe ich aus, aber nur weil es mir logisch erscheint, nicht etwa weil ich weiß ob es wirklich so ist. Die Lage ist ja kurz un knapp einfach, wir hatten einen Vertrag zum 1.4 unterschrieben. Der wurde nicht eingehalten vom Vermieter. Dadruch haben wir Kosten im Wert von ca. 250€ die wir sonst nicht hätten tragen müssen. Diese und nicht mehr oder weniger hätte ich gerne erstattet. Und das wäre hier bei allen anderen User wohl kaum anders. |
#9
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AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Vielleicht klären Sie dieses Problem einfach mal mit Ihrem neuen Vermieter. Dieser hat den verspäteten Einzug durch zu späte Ausführung der Renovierung zu verantworten.
Vielleicht können Sie hier die entstandenen Kosten einholen oder einen Vergleich erzielen. Den Versuch ist es mit Sicherheit wert. Ob sie nun rechtlich auf der sicheren Seite sind, dass wird Ihnen wohl ein Mieterverein oder ein Rechtsanwalt verbindlich darlegen können. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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