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Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.09.2010, 12:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 4
Standard Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Hallo liebe Leute,

ich bin ziemlich verzweifelt und weiss momentan nicht, was ich machen soll.

Im Juli/August 2006 bin ich in meine jetzige Wohnung eingezogen. Das ist eine Dachgeschosswohnung mit Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer, einem Korridor und einer Wohnküche.

In meiner Küche war bereits eine Spüle, eine Arbeitsplatte und ein Vierplattenherd mit Backofen eingebaut. Der Backofen stammte wohl noch von den Vormietern.

Seit Juli/August 2006 lebe ich nun in dieser Wohnung und koche/backe regelmäßig recht viel, habe nicht selten Gäste und benötige auch alle vier Platten zum Kochen.

Irgendwann 2008/2009 wurde das Haus verkauft. Die neue Vermieterin (und ihr Mann) waren anfangs recht nett, zeigten aber recht bald eine raffgierige Seite und lassen immer wieder durchscheinen, dass sie mich aus meiner Wohnung rausmobben wollen, um die Räume teurer zu vermieten. Immerhin haben sie mich als Mieter "mitgekauft". Neben allen möglichen Reparaturen, die einfach nicht durchgeführt werden, ist mir jetzt mein eingebauter Vierplattenherd kaputt gegangen. Seit ich hier wohne, koche ich auf vier Platten - oftmals auch gleichzeitig (ist bei etwas komplizierteren Gerichten ja notwendig, dass es in allen Töpfen brodelt und der Backofen gleichzeitig läuft).

Mein Herd wurde also zum Sperrmüll rausgeschmissen und ich habe mir einen neuen Vierplattenherd mit dem gleichen Anschluss gekauft.
Ein Elektriker im Bekanntenkreis wollte mir den Herd anschließen und war ziemlich irritiert, dass die Sicherung immer rausflog.
Tatsächlich war mein alter Herd/Ofen auch über eine reguläre Starkstromanschlussdose für normale Backöfen/Herde angeklemmt.
Nun zeigte sich, dass meine Wohnung nur zwei Sicherungen besitzt, die insgesamt viel zu schwach sind.
Auch gibt der Anschluss keine drei, sondern nur eine Phase her.
Kürzlich war die Vermieterin mit einigen Handwerkern im Haus und ich bestand darauf, dass ich wieder normal kochen können muss.

"Ja, da muss ich mal sehen, wann ich den Elektriker überhaupt erreiche", eierte sie rum. Ich sagte:"Ich kann hier nicht vernünftig kochen. Das ist kein Zustand und muss behoben werden."
"Da schauen wir mal demnächst...", wich sie immer wieder aus.
"Der Herr R., der das sonst macht, ist ja auch schon im Ruhestand. Mit dem muss man ja erstmal überhaupt einen Termin machen", sagte sie.
"Umso mehr ein Grund, das sofort in Angriff zu nehmen", sagte ich.
Ein Handwerker, der immer und überall mit ihr rumreist (so ein Installateur) sagte dann:"Da muss dann noch eine extra Absicherung gelegt werden. Unten haben wir das ja auch gerade gemacht."
Vorher sagte er aber noch:"Ich habe da noch einen alten Zweiplattenherd rumstehen. Nehmen sie doch den."
Darauf sagte ich, dass ich zum richtigen Kochen schon vier Platten benötige.
Auf diesen Satz hin fragt mich der Typ:"Wozu brauchen Sie denn vier Platten?"
Ich antwortete daraufhin, dass ich zum richtigen Kochen nunmal vier Platten benötige.

Konsens war dann, dass der Elektriker Herr R. zu mir kommen würde.

20 Minuten später kam ihr Installateurfreund noch einmal zu mir hoch und teilte mir mit, dass er dem Elektriker, Herrn R. auf den Anrufbeantworter gesprochen hat.

Das war am Dienstag, den 24.August.
Als am Freitag immer noch kein Elektriker bei mir war, rief ich den Elektriker Herrn R. persönlich an und erfuhr, dass dieser dem Installateurfreund meiner Vermieterin bereits am Mittwoch (also einen Tag nach dem Gespräch mit Vermieterin & Co) eine deutliche Absage erteilt hatte, weil sie ihn wohl einmal rausgeschmissen hatte.
Dieser Installateurtyp, der also alles für meine Vermieterin regelt (der rief mich sogar kürzlich an, ob der Dachdecker über meine Wohnung aufs Dach kommt), wusste also bereits am Mittwoch, den 25. August, dass der Elektriker nicht kommen würde.

Da nun meine Heizung nach langen Schwierigkeiten überhaupt nicht mehr arbeitete und ich vorgestern am Mittwoch, den 01.September immer noch nichts von einem Handwerker gehört hatte, habe ich ein Einschreiben an meine Vermieterin geschickt, in dem ich ihr eine 3-Tages-Frist gesetzt habe, diese Dinge in Ordnung zu bringen. Ansonsten würde ich das einem Anwalt übergeben. Da auf jede bisherige Aufforderung, mir einen Handwerker zu schicken (insbesondere wg. der defekten Therme) immer nur leere Versprechungen und Hinhaltetaktik folgten, sah ich keine andere Möglichkeit mehr.

Heute erhielt ich ein Schreiben von meiner Vermieterin:


Hier ein wesentlicher Auszug:

Zitat:
Zitat von Vermieterin
Wir haben die Unterlagen geprüft und konnten bisher nicht feststellen, dass wir Herrn R. (den Elektriker) mit der Installation in Ihrer Küche beauftragt hatten. Von daher ist dieser auch nicht in der Gewährleistung, jedenfalls nicht in der Art, dass wir als Ihre Vermieter ihm gegenüber Gewährleistung geltend machen könnten.

Davon abgesehen muss es sich bei dem von Ihnen ausgebauten Herd entweder um einen alten Zweiphasenherd gehandelt haben, oder die interne elektrische Verdrahtung wurde derart vorgenommen, dass dieser Herd nur auf ca. 1/3 der Leistung funktioniert haben kann, denn einen Dreiphasigen Anschluss ist unseres Wissens in Ihrer Küche nicht vorhanden.

Wie Sie selbst ganz genau wissen und aber auch dem Standard-Mietvertrag entnehmen können, haben Sie keine Kücheneinrichtung vermietet bekommen, auch nicht in den Zusatzvereinbarungen, die wir diesem Schreiben noch einmal beifügen.

Herr C. (ihr Installateurfreund) wird sich wegen der Heizungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und ich habe ihn gebeten, Ihnen leihweise einen Zweiplattenherd zur Verfügung zu stellen.

Diese Maßnahme verstehen Sie bitte rein als Kulanz.

Mit freundlichem Gruß

Hinzugefügt war noch eine Anlage zum Mietvertrag, auf welcher die Unterschriften von mir und meinen ehemaligen Vermietern zu finden war:

Auszug:

Zitat:
Zitat von Anlage meines Mietvertrages
...Für evtl. Umbauarbeiten im Mietobjekt hat der Mieter für eigene Investitionen weder jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt Erstattungsanssprüche an die Vermieter.
Während der Dauer des Mietverhältnisses werden Schönheitsreparaturen mieterseitig getragen.

Der Punkt ist jetzt einfach, dass ich hier damals einzog und sich in der Wohnung (was meine alte Vermieterin natürlich wusste) ein angeschlossener Vierplattenherd mit Backofen befand.
Den habe ich immerhin jahrelang genutzt. So habe ich die Wohnung damals übernommen.
Hinter dem Herd befindet sich eben auch keine normale Steckdose, sondern ein klassischer Herdanschluss - nur die Sicherung ist nicht passend dafür ausgestattet.

Was der Elektriker damals gemacht hat, weiss ich nicht. Ich kenne mich mit solchen Dingen nicht gut aus und weiss nur, dass ich eben eine Wohnung mit Wohnküche gemietet habe, in der ein Vierplattenherd mit Backofen regulär an einem normalen Herdanschluss hing.

Nun soll ich auf einmal nur noch einen Zweiplattenherd zur Verfügung haben, obwohl ich seit Jahren zum Kochen vier Platten benötige?

Ich bitte dringend um Rat und hoffe, dass mir jemand fachmännisch antworten kann.

Immerhin bin ich nicht in eine Wohnung gezogen, in der nur eine normale Steckdose existiert. Bereits zu meinem Einzug konnte man richtig kochen. Und eine richtige Wohnküche habe ich auch - keine kleine "Partykochnische".

Schöne Grüße

OpaLangbein


Sry, dass es so lang geworden ist. Ich wollte einfach kein möglicherweise wichtiges Detail weglassen.



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Geändert von OpaLangbein (03.09.2010 um 12:43 Uhr)
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  #2  
Alt 03.09.2010, 14:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Lesen Sie bitte hier, welche Rechte Sie haben in Bezug auf Ihre Stromanschlüsse.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...stromkabel.htm
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  #3  
Alt 03.09.2010, 14:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Hallo Regenmacher,

vielen herzlichen Dank für die Antwort. Das sieht ja schon sehr gut für mich aus. Nebenbei existiert ja in meiner Wohnung auch ein entsprecher Herdanschluss in der Wand. Da muss man ja auch darauf schließen können, dass er entsprechend abgesichert ist.

Mit ihrem blöden Kulanzangebot (mir leihweise einen alten 2-Platten-Herd leihen) wird sie jedenfalls gegen die Wand laufen. Ich habe vorhin kurz mit einem Anwalt telefoniert. Dort habe ich nächste Woche einen Termin. Der riet mir, dieses Angebot nicht anzunehmen. Er wird sie anmahnen, diese Extra-Sicherung legen zu lassen (Drehstromanschluss). Wenn sie am Ende auch noch die Kosten meines Anwaltes zahlen muss (keine Ahnung), dann gönne ich ihr das von Herzen.

Schöne Grüße

OpaLangbein
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  #4  
Alt 16.09.2010, 12:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Jetzt ist einiges an Zeit vergangen.

Einen Herdanschluss habe ich immer noch nicht. Das Problem: mangels genug Geld habe ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt. Ohne den kann ich nicht zum Anwalt gehen. Das Amtsgericht ließ sich unendlich lange Zeit und lehnte dann ab, weil ich mich ja auch selbst bemühen muss (was ich mit schriftlichen Mahnungen an die Vermieterin ja getan habe). Als ich mit dem Rechtspfleger sprach, meinte er, dass Vater Staat ja nicht Geld in alle Anwälte pumpen kann. Ich sollte sie gleich verklagen. Immerhin hätte ICH sie ja schon angemahnt. Was soll es schon bringen, wenn ein Anwalt das auch nochmal tut? Ich sollte gleich zum Anwalt gehen und Klage einreichen. Dieser würde dann den Antrag auf Prozesskostenhilfe mit der Klage beim Amtsgericht abgeben.
Das macht jedoch kein einziger Anwalt. Alle sagen, dass ich Anspruch auf Beratungshilfe habe (was ja den Schriftverkehr mit der Vermieterin mit einschließt) und die Klage nicht der erste Schritt ist. Nun muss ich (bevor ich mit einen Anwalt gegen die Vermieterin nehmen kann) gegen das Amtsgericht vorgehen, um mein Recht auf Beratungshilfe durchzusetzen. Unterdessen kann ich weder kochen, noch backen. Mir ist einfach nur noch zum Heulen zumute.

Gruß OpaLangbein
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  #5  
Alt 28.08.2013, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2013
Beiträge: 1
Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Zu der Aussage „Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen“
braucht er auch nicht!

Also wenn dein Bekannter wirklich Elektriker ist, dann sollte er wissen dass man im E-Herd dann Brücken einbauen muss.
Ich vermute dass in der E-Herdanschlussdose nur ein Stromführender Leiter ist, so das L1 & L2 & L3 verbunden im E-Herd gebrückt / verbunden werden müssen.
Sollten in der E-Herdanschlussdose zwei Stromführende Leiter sein dann muss im E-Herd nur eine von den Spannungsführenden zu den nicht eingespeisten Klemmen gebrückt werden.
Der Anschluss PE & N haben Erdpotential also 0V die Klemmen L1 / L2 / L3 müssen zu der Klemme N immer mit 230V versorgt werden.
Es könnte sein das bei Voll-Last dann die Sicherung raus fliegt, das aber nur wenn der Neue E-Herd mehr Leistung hat als der alte. Dann muss man halt ein wenig beim Kochen schauen wie man das Händel welche Platte wann auf Voll-Last gestellt wird, das geht auch bei Komplizierten Gerichten „ich habe selbst 5Jahre so gekocht“ Man hat früher öfter eine E-Herd so angeschlossen.
Da kann auch nichts passieren, aber dennoch sollte so was nur vom Fachmann gemacht werden.
Einen Rat noch…
Nicht schreiben, nicht mit überspitzten Bemerkungen, oder mit überzogenen Fristsetzungen aufeinander zugehen. Mit Freundlichkeit und endgegenkommen ist man schneller am Ziel, und es ist für beide Seiten angenehmer.
Nur ist Ihre Situation schon verhärtet, sie sollten sich jemanden zum Vermitteln „einen Mediator“ suchen.
Das kann ein Bekannter sein, aber besser jemand fremdes sein der neutral ist und sachlich bleibt. Und immer das Ziel hat eine Einigung hinzubekommen.
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  #6  
Alt 28.08.2013, 19:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Oje, der Eingangsbeitrag ist aus 2010! Ob der Fragesteller überhaupt noch lebt ist nach dieser langen Zeit mehr als fraglich.
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