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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
Hallo, leider ist meine Vermieter (ehemals Notar) uneinsichtig und
will trotzdem, obwohl ich dem heutigen Termin nicht zugestimmt habe, weil ich a) nicht da bin und b) der Termin für die Besichtigung recht kurzfristig ist, in meine Wohnung gehen. Nun gibt es anscheinend richtig Ärger! Bitte kurz den § und die Einschätzung, denn somit habe ich das Recht zur fristlosen Kündigung. Ich kann es leider nicht kontrollieren, ob er -während meiner Abwesenheit- in die Wohnung nun gegangen ist oder nicht. Ich kann zwar abschließen, leider hat er den Schlüssel. Herzlichen Dank |
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#2
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AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
Zitat:
Wenn es Sie interessiert, was Ihr Vermieter da durchziehen will, sollten Sie bei Google nach Hausfriedensbruch suchen und ihm den Text/den Paragraphen unter die Nase halten. Des weiteren sollten Sie was die Besichtigungszeiten anbelangt, in diesem Lexikon unter "B" wie Besichtigung nachlesen: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht |
#3
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AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
Auch wenn der Vermieter einen Schlüssel hat darf er diesen nur im Notfall benutzen. Und eine Besichtigung mit Mietinteressenten ist nun mal kein Notfall. Tut er das dennoch wäre das gemäß StGB § 123 Hausfriedensbruch.
Sie sollten die Herausgabe des Schlüssels fordern oder besser noch den Schließzylinder austauschen. Kostet nicht nicht die Welt. Besichtigungen mit Mietinteressenten hat der VM mindestens 48 Stunden vorher anzumelden bzw. anzufragen ob Sie dann Zeit haben. Um weiteren Ärger zu vermeiden empfehle ich Ihnen selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen festzulegen und diese dem VM schriftlich mitzuteilen. |
#4
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AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
Hinweis: Wenn Sie den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, müssen Sie unbedingt den alten aufbewahren. Sie haben eine Rückbaupflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Des Weiteren können Sie auch hier lesen zum Thema Hausfriedensbruch, Hausrecht und Schlüssel: Hausrecht und Hausfriedensbruch im Mietrecht Die Schlüssel - Mietrecht Mietrecht Einfach
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Stichworte |
besichtigung, hausfriedensbruch, hausrecht, nachmieter, schlüssel |
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