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Mietminderung wg. Kontamination durch Nachtspeicher

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.01.2013, 15:57
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Registriert seit: 17.01.2013
Beiträge: 1
Standard Mietminderung wg. Kontamination durch Nachtspeicher

Liebe Community!

Meine Wohnung wird mit Nachtspeicheröfen beheizt. Ich bin dort im Mai 2012 eingezogen und habe im Dezember die Nachtspeicheröfen in Betrieb genommen. Nach zwei Tagen hatte ich Schwierigkeiten beim Atmen und die Haut juckte. Das Problem mit dem Hautjucken betraf schon im Sommer meine Freundin, die immer einen neuen Schub Neurodermitis bekam, wenn sie sich in meiner Wohnung aufgehalten hatte. Wir haben das als Allergie gegen irgendein Waschmittel o.ä. abgetan.
Mein Arzt konnte bei mir durch eine normale Untersuchung außer leichten Bronchialproblemen und gereizter Haut keine signifikanten Symptome finden.
Ich habe festgestellt, dass feiner Staub aus den Nachtspeicheröfen ausgeblasen wird, der sich überall in der Wohnung verteilt hat. Ich habe daraufhin meinen Vermieter angesprochen, der sich nicht besonders einsichtig zeigte und nur einen der drei Öfen austauschen wollte. Die Öfen stammen aus den 70er Jahren, die Herstellerfirma gibt es nicht mehr um Nachforschungen anzustellen. Allerdings sind die Öfen unter den Außenblechen mit Mineralfaserplatten verkleidet, die sehr brüchig zu sein scheinen und ausrieseln. Ein Einschreiben mit Fristsetzung über die genaue Modellnummer und Alter der Öfen sowie des Nachweises über Unbedenklichkeit oder einer Betriebserlaubnis blieb unbeantwortet.
Die eingesandte Probe der Mineralfasern ergab, dass in dem eingesandten Staub Mineralfaserpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 3µm nachgewiesen wurden. Das bedeutet, dass es sich um lungengängige Partikel handelt, die Krebs auslösen können. Asbest wurde nicht nachgewiesen.
Die Menge der Partikel in der Raumluft kann durch ein sogenanntes Raumluftmessverfahren nachgewiesen werden, das ich noch nicht wegen der hohen Kosten in Auftrag gegeben habe (Kosten<>Nutzen).

Ich wohne mittlerweile bei meiner Freundin, da ich die Wohnung nur noch mit Schutzkleidung betreten möchte. Den Staub trage ich überall mit hin und er lässt sich nur schwer und teilweise gar nicht aus der Kleidung entfernen. Das Problem ist, dass dieser Staub so fein ist, dass er nicht sichtbar ist. Für eine Luftraumanalyse fehlt mir allerdings das Geld und der Kosten-Nutzenaufwand ist fraglich. Ich habe die Wohnung nun zum 31.03.13 gekündigt. Daraufhin hat mein Vermieter den Austausch des einen Ofens beim Installateur abgesagt. Besteht die Möglichkeit hier Druck auf meinen Vermieter auszuüben, bzw. auch einen Nachlass bei der Miete oder den Nebenkosten geltend zu machen? Ich empfinde diesen Zustand und das Verhalten meines Vermieters als unzumutbar.

Danke & viele Grüße!



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Geändert von Tommy2013 (17.01.2013 um 16:15 Uhr)
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  #2  
Alt 18.01.2013, 18:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung wg. Kontamination durch Nachtspeicher

Hallo,

wenn von der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, dann können Sie sich diese auch vom Amtsarzt bestätigen lassen, wenn er es denn genauso sieht.

Dies könnte Ihnen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung ermöglichen. Weiteres können Sie hier nachlesen:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________

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Stichworte
gesundheitsgefährdung, mietminderung, mineralfasern, nachtspeicher

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