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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mietrecht: Ungeziefer in der Wohnung
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung. Seit kurzem habe ich mehr und mehr Ungeziefer in der Küche - also gerade an dem Ort, wo man kein Ungeziefer haben möchte - wenn überhaupt. Da ich ein Renlichkeitsfarnatiker bin kann ich mir schwer Vorstellen, dass ich für die Plage verantwortlich bin. Wer übernimmt denn in einem solchen Fall die Kosten für die Beseitigung des Ungeziefers nach dem Mietrecht? Und habe ich Anspruch auf eine fristlose Kündigung wenn nichts passiert von der Seite des Vermieters aus? Lieben Gruß, Sven |
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#2
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Hallo Sven,
zuerst einmal zum Thema der fristlosen Kündigung: Bei Befall durch Ungeziefer sollte es so sein, dass der Mieter nur einen Anspruch auf fristlose Kündigung hat, wenn durch das Ungeziefer ggf. eine gesudheitliche Gefährdung ausgeht. Ansonsten besteht meiner Meinung nach kein Anspruch. Aber auch der Vermieter könnte dir kündigen, wenn er dir nachweisen kann, dass du für die Ungezieferplage verantwortlich bist - dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Zur Übernahme der Kosten denke ich folgendes: Sollte das Verschulden nicht bei dir leigen, so ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich, natürlich inklusive der damit zusammenhängenden Kosten. Ebenso müsstest du einen Anspruch auf Schadenersatz oder auch Mietminderung haben, wenn du deinen Vermieter über die Mängel, am besten schriftlich, in Kenntinis gesetzt hast. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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