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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet
guten morgen,
ich habe ein problem mit meiner alten wohnung.... fristgerecht gekündigt zum 31.07. ergab sich das problem, das ich meine neue wohnung nicht beziehen konnte, da noch was erneuert wurde. so bat ich meine vermieterin und nachmieterin um einen monatverlängerung falls das möglich wäre. man hat mir bestätigt, das ich die wohnung noch einen monat länger nutzen kann, da meine nachmieterin noch bei den eltern wohnte. ich habe für den august die miete überwiesen, als ich meinem vermieter mitteilen wollte, das ich zum 15.8 in die neue wohnung rei könnte, wurde mir am 09.08. gesagt, das ich sofort also innerhalb von 24 std. die wohnung räumen müsste, ich solle meine möble in die tiefgarage stellen und am samstag müßte diese leer sein, sollte ich so schnell keine helfer finden würde mein vermieter mit freunden kommen und die wohnung leer räumen. ich hab vor lauter schock gar nicht klar denken könne, weil ich ja auch katzen habe, und wo sollte ich hin? nachdem ich dem wunsch menes vermieters gefolgt habe, kam am 15 ein umzugsunternehmen und hat alles eingepackt aus keller, tiefgarage und das sofa aus dem wohnzimmer. meine vermieterin war dabei und es gab KEIN übergabe protokoll. die kaution hat sie sbis jetzt einbehalten, da noch die nebenkostenabrechnung vom hasuwart offen war. jetzt wurde diese berechnet (23,64euro zu zahlen!). auf meine frage bezüglich der zuviel gezahleten miete und deren erstattung wurde mir gesagt, das ein neuer rolladen gurt eingebaut werden mußte, sowei die erneuerung eines schlosses für die waschmaschiene im keller da ich die schlüssel in irgendweiner kiste hatte und diese bei auffinden zurückgeben wollte, ich aber noch nicht wußte wo diese zu finden sind. als kosten nannte sie mir 100.-. auf die frage warum sie mir das nicht schon letztes jahr gesagt hat kam nix, sondern nur ich könnte das meiner haftpflichtversicherung melden. bezüglich der belege sagte sie mir diese wären jetzt beim finanzamt- ich bin mir nicht sicher aber ich dachte dafür wäre die kaution und ich hätte das recht auf die noch offenen 200 euro zuviel gezahlte miete? was kann ich tun? ohne quittungen und ohne schriftliche unterrichtiung das die reperaturen einfach gemacht wurden ....ist das rechtens? |
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#2
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AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet
Zitat:
Aber ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung machen. Ein Anwalt wird Ihnen bestimmt helfen können. |
#3
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AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet
das mit dem anwalt würde ich nur machen wenn es sich lohnt, denn ich habe nicht viel und binselbst auf diese 200 euro angewiesen, ich dachte auch, das sie mir die schäden schriftlich mitteilen müsste und mir die möglichkeit zur beseitigung geben sollte, ich werde mich mal beim anwalt vorstellen....ärgerlich aber wird wohl so sein müssen...
dannke schon mal |
#4
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AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet
Bevor Sie den Weg zum Anwalt machen und ggf. eine Erstberatung in Rechnung gestellt bekommen, möchte ich an dieser Stelle nochmal auf unsere Rechtsberatung online hinweisen:
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Stichworte |
auszug, haftpflichtversicherung, kaution, keller, nebenkostenabrechnung, reparatur, schlüssel, umzug |
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