Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.05.2013, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2013
Beiträge: 2
Unglücklich Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet

guten morgen,
ich habe ein problem mit meiner alten wohnung....
fristgerecht gekündigt zum 31.07. ergab sich das problem, das ich meine neue wohnung nicht beziehen konnte, da noch was erneuert wurde. so bat ich meine vermieterin und nachmieterin um einen monatverlängerung falls das möglich wäre. man hat mir bestätigt, das ich die wohnung noch einen monat länger nutzen kann, da meine nachmieterin noch bei den eltern wohnte.
ich habe für den august die miete überwiesen, als ich meinem vermieter mitteilen wollte, das ich zum 15.8 in die neue wohnung rei könnte, wurde mir am 09.08. gesagt, das ich sofort also innerhalb von 24 std. die wohnung räumen müsste, ich solle meine möble in die tiefgarage stellen und am samstag müßte diese leer sein, sollte ich so schnell keine helfer finden würde mein vermieter mit freunden kommen und die wohnung leer räumen. ich hab vor lauter schock gar nicht klar denken könne, weil ich ja auch katzen habe, und wo sollte ich hin?
nachdem ich dem wunsch menes vermieters gefolgt habe, kam am 15 ein umzugsunternehmen und hat alles eingepackt aus keller, tiefgarage und das sofa aus dem wohnzimmer. meine vermieterin war dabei und es gab KEIN übergabe protokoll.
die kaution hat sie sbis jetzt einbehalten, da noch die nebenkostenabrechnung vom hasuwart offen war. jetzt wurde diese berechnet (23,64euro zu zahlen!).
auf meine frage bezüglich der zuviel gezahleten miete und deren erstattung wurde mir gesagt, das ein neuer rolladen gurt eingebaut werden mußte, sowei die erneuerung eines schlosses für die waschmaschiene im keller da ich die schlüssel in irgendweiner kiste hatte und diese bei auffinden zurückgeben wollte, ich aber noch nicht wußte wo diese zu finden sind. als kosten nannte sie mir 100.-. auf die frage warum sie mir das nicht schon letztes jahr gesagt hat kam nix, sondern nur ich könnte das meiner haftpflichtversicherung melden. bezüglich der belege sagte sie mir diese wären jetzt beim finanzamt-

ich bin mir nicht sicher aber ich dachte dafür wäre die kaution und ich hätte das recht auf die noch offenen 200 euro zuviel gezahlte miete? was kann ich tun? ohne quittungen und ohne schriftliche unterrichtiung das die reperaturen einfach gemacht wurden ....ist das rechtens?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 24.05.2013, 10:47
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet

Zitat:
...ist das rechtens?
Nach Ihrer Schilderung ist das natürlich nicht rechtens!

Aber ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung machen.

Ein Anwalt wird Ihnen bestimmt helfen können.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.05.2013, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet

das mit dem anwalt würde ich nur machen wenn es sich lohnt, denn ich habe nicht viel und binselbst auf diese 200 euro angewiesen, ich dachte auch, das sie mir die schäden schriftlich mitteilen müsste und mir die möglichkeit zur beseitigung geben sollte, ich werde mich mal beim anwalt vorstellen....ärgerlich aber wird wohl so sein müssen...
dannke schon mal
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.05.2013, 10:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet

Bevor Sie den Weg zum Anwalt machen und ggf. eine Erstberatung in Rechnung gestellt bekommen, möchte ich an dieser Stelle nochmal auf unsere Rechtsberatung online hinweisen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Sie haben die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich ein Angebot einzuholen, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Sie erfahren zumindest, ob Sie das Geld fordern können und werden auch weiterhin begleitet.


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
auszug, haftpflichtversicherung, kaution, keller, nebenkostenabrechnung, reparatur, schlüssel, umzug

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Mietüberzahlung mit Reparatur verrechnet