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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Mietwohnung kalt durch unterliegenden, ungedämmten Keller
Hallo zusammen,
was kann man tun wenn die Wohnung im Winter einfach nur eisig kalt ist durch einen Keller der nicht gedämmt ist. Meine Zimmerboden haben zu spitzten Zeiten eine Temperatur von 4°C, obwohl ich ordentlich Heize bekomme ich logischerweise keine Wärme in die Wohnung. Habe mit dem Vermieter darüber geredet und schlug im vor die Kellerdecke zu Dämmen, er müsste mir nur das Material zur verfügung stellen, er weigert sich aber. was kann ich nun tun? bekomme im Schlafzimmer, dort ist es am schlimmsten eine höchsttemperatur von 14°C hin, aber nur wenn die Heizung auf 5 steht. |
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#2
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
1. Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet die Kellerdecke zu dämmen. Dieser "Mangel" bestand ja schon bei Abschluss des Mietvertrages.
2. Wenn die Wohnung nicht warm wird, sollten Sie sich hier in formieren: Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze |
#3
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Da ich aber im Sommer eingezogen bin, konnte ich aber diesen Mangel noch nicht feststellen.
Es ist ja ein baulischer Mangel oder liege ich da falsch? |
#4
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Zitat:
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#5
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Aber die anderen 3 Wohnung baugleich mit meiner sind auch unterkellert und sind nicht kalt
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#6
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Kein Mangel nach § 536 BGB - gemietet wie besichtigt!
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#7
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Aber wenn ich die Wohnung nicht geheizt bekomme da der Boden abnormal kalt ist, muss der Vermieter doch handeln
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#8
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
Zitat:
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Stichworte |
heizung, keller |
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