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Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.10.2013, 15:24
pinkykinuffel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Uns wurde die Wohnung zum 1.1.2014 wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun ziehen wir aber früher aus, zum 15.12.2013, weil wir zwischenzeitlich eine neue Wohnung gefunden haben.
Es geht hier um ein 2-Part. Haus, vermietet, VM wohnt nicht hier.

Vor 2 Tagen fragte uns der VM ob er einige Kleinteile in den Waschkeller stellen könnte, was wir ihm zusagten. Heute, ( 26.10.2013) kam der VM mit dem Nachmieter und will eine komplette Küche in den Waschraum stellen. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass ich noch den ganzen November und den halben Dezember noch waschen möchte und dieser Raum in der Miete enthalten ist. Daraufhin hat er den Rest der Küche in seinen Kellerraum gestellt. Aber in diesem Kellerraum befinden sich die Gaszähler und die Wasseruhren. Dieser Kellerraum ist nun abgeschlossen. Ich habe bisher monatlich meine Zählerstände ablesen können, was nun nicht mehr möglich ist.

Hat der VM das Recht, bereits 6 1/2 Wochen vor meinem Auszug Möbel von dem Nachmieter unter zu stellen, müssen die Wasser- und Gaszähler weiterhin für Mieter zugänglich sein?
Für einen Rat, ob ich dagegen vorgehen kann, wäre ich sehr dankbar.



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  #2  
Alt 26.10.2013, 19:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Zitat:
müssen die Wasser- und Gaszähler weiterhin für Mieter zugänglich sein?
Ööh, mit Sicherheit nicht jeden Monat. Es reicht, wenn Sie beim Auszug die Zählerstände notieren.

Zitat:
Für einen Rat, ob ich dagegen vorgehen kann,
An solchem Kindergartenkram verschwende ich keinen Gedanken.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.10.2013, 19:16
pinkykinuffel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ööh, mit Sicherheit nicht jeden Monat. Es reicht, wenn Sie beim Auszug die Zählerstände notieren.



An solchem Kindergartenkram verschwende ich keinen Gedanken.
Danke, aber für mich ist dies kein Kinderkram, schlieslich bezahle ich ja noch über 6 Wochen die Miete. Mittlerweile habe ich anwaltliche Auzssagen per Internet erhalten, worin mir mitgeteilt wurde, dass der VM für diesen "Kinderkram" kein Recht hat. Aber hier habe ich keine andere Antwort erwartet, außer "Kinderkram"
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.10.2013, 19:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Zitat:
Er sieht es ebenfalls nicht als "Kinderkram" an.
Dann beauftragen Sie doch diesen Anwalt, dass er Ihr Recht, wenn nötig auch vor Gericht erkämpft.

Manchmal bezweifel ich, dass hier erwachsene Menschen fragen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.10.2013, 20:11
pinkykinuffel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Dann beauftragen Sie doch diesen Anwalt, dass er Ihr Recht, wenn nötig auch vor Gericht erkämpft.

Manchmal bezweifel ich, dass hier erwachsene Menschen fragen.
Das werde ich auch tun, zumindest hat dieser Internetanwalt, der zum Glück in meiner Nähe wohnt, mein Problem verstanden. Aber zur Beruhigung ich bin erwachsen und lasse mir nicht alles bieten, wofür ich bezahlen muss.
Damit ist das Thema in diesem Forum für mich erledigt.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.10.2013, 20:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Müssen Gasuhren und Wasserzähler für Mieter zugänglich sein?

Zitat:
wofür ich bezahlen muss
Sie bezahlen dafür, dass Sie freien Zugang zu jeder Zeit zu der Gas- und Wasseruhr haben? Jetzt machen Sie sich aber lächerlich!

Zitat:
der zum Glück in meiner Nähe wohnt, mein Problem verstanden.
Klar, das lässt er sich ja bezahlen.
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Antwort

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Stichworte
eigenbedarf, gas, küche, nachmieter, wasserzähler


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