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Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.04.2012, 12:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 11
Standard Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?

Hallo,

mein Verlobter und ich wohnen jetzt fast 1 Jahr in einer schönen grossen Wohnung. Seit 4 Wochen haben wir Untermieter bekommen, die auch sehr freundlich sind.Seit ca. 4 Monaten meint unsere Vermieterin uns ab und zu mit seeehr unfreundlichem Ton und Respektlosigkeit behandeln zu können. Uns wurde ein Salat/Blumenbeet versprochen, da SIE sowieso etwas kürzer treten wolle. Ich schätz, sie ist so an die 60j. alt. Plötzlich hackt und rächt sie das Beet und bepflanzt es..... Sollte eigentlich unser Beetanteil sein, laut mündlicher Absprache. Er is nett und hilft , wo er nur kann, er ist 73 und ein richtiger Handwerker, er macht alles, wenn wo was klemmt....sehr freundlicher Vermieter.
Nach 8 Monaten bekamen wir eine Hausordnung an den Stromkasten geklebt, wo drauf steht, dass wir im 1. und 3. Quartal vom Dachboden kehren, sämtliche Fenster auf Dachboden und im gesamten Flur bis runter zum Keller alles zu kehren, wischen und putzen hätten. Untermieter haben bis jetzt noch keine Hausordnung bekommen, so dass die Arbeit auch im 2. Quartal an mir hängen bleibt.Ohne Ankündigung lag plötzlich eine lange Leiter in der Garage meines Verlobten. Bis jetzt gab es dazu auch keine Erklärung.
Letzten Sonntag klingelte SIE nachmittags um 3 Uhr Sturm, wir wollten erst nich öffnen, da es 1. Sonntag war und 2. hätten wir ja auch weg sein können. Aber nachdem sie nicht aufhörte, machten wir auf und sie in pflaumenden Ton : Warum macht ihr nicht auf?" ( Wollte nuuur mitteilen, dass Montag oder Dienstag Vormittag wer vom Wasserwerk kommt, da in der Wand hinter unserer Waschmaschine wohl ein Rohr defekt ist und die Aussenwand patschnass ist ) Sind wir verpflichtet zu öffnen? Zettel am Briefkasten hätte genügt ! Wir können ja nicht sehen, wer vor der Haustür steht! Auf dem Dachboden haben wir unsere Umzugskartons mit Krusch und Kleinkram gleich rechts hinter der Tür ordentlich unters Dach gestellt. Niemand kann drüber stürzen und nix steht im Weg rum. Jetzt ist sie der Meinung, wir sollen unsere Kartons entsorgen !!! Wozu hab ich dann bitte einen Dachboden, wenn ich ihn nicht nutzen darf ??? Wir wissen nicht, wie wir uns ihr gegenüber verhalten sollen, sie bekommen pünktlich immer ihre Miete, wir sind ruhig, gehen arbeiten und belästigen auch niemanden. Kann sie uns überhaupt Vorschriften machen in dieser Art? Sie wohnen nicht im Haus, sie wohnen 30mtr, nebenan im eigenen Haus.
Wir hoffen, ihr könnt uns einen Tipp geben, wie wir mit so einer respektlosen Vermieterin umgehen sollen.

Vielen Dank im Voraus



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  #2  
Alt 21.04.2012, 13:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?

Hallo,

erst einmal sollten Sie prüfen, ob Garten und Dachboden, etc. im Mietvertrag vermerkt sind. Sind sie nicht Bestandteil des Mietvertrags, so haben Sie auch keinen Anspruch auf Nutzung. Alles was da passiert, wäre dann der gute Wille des Vermieters oder eben auch nicht.

Das Einzige, was ich Ihnen an die Hand geben kann wäre einmal ein klärendes Gespräch zu suchen und aus mündlichen Verabredungen schriftliche zu machen. So hat man immer einen Nachweis und dies dient dem Schutz von Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.


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  #3  
Alt 22.04.2012, 08:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 11
Standard AW: Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?

Hallo, danke für die Antwort, also Dachbodenanteil steht im Mietvertrag drin. Haben auch nicht viel Platz in Anspruch genommen. Garten steht zur Mitbenutzung im Mietvertrag.Mehr nicht.

lg Tara
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  #4  
Alt 25.04.2012, 16:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?

Hallo,
wenn der Dachboden im Mietvertrag mit einem Anteil verankert ist, dann sollten Sie sich auf diesen Berufen.

In Sachen Garten: Mitbenutzung bedeutet nicht das Recht auf Mitgestaltung. Hier werden Sie leider sich dem Vermieter fügen müssen.


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dachboden, garten


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