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Nach Kündigung des Mieters wurde Mietvertrag befristet verlängert

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.03.2012, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
Standard Nach Kündigung des Mieters wurde Mietvertrag befristet verlängert

Hallo, unsere Mieter hatten zum 31.12.2011 die Wohnung fristgerecht gekündigt. Leider ist Ihr neuer Mietvertrag geplatzt und Sie baten um eine Verlängerung für 4 Wochen. Diese haben wir vereinbart befristet bis 31.01.2012, schriftlich. Das gleich spielt sich nun seit 3 Monaten ab. Wir stellen monatlich einen neuen Mietvertrag (nicht als Formular-sondern als Schreiben) befristet bis zum jeweiligen Monatsende aus. Wir vermerken die befristung und auch das der Vertrag nach dem jeweiligen Mionatsenddatum nicht mehr verlängert wird. Bisher war das auch möglich, da wir keinen nachmieter hatten. jetzt haben wir zum 01.05.2012 einen Nachmieter und können den Vertrag nach dem 31.03.2012 nicht mehr verlängern, da wir die Wohnung vor Neubezug noch renovieren müssen. Was können wir tun, wenn die Mieter nicht rausgehen???Wir befürchten, das Sie auch diesen Monat keine neue Wohnung finden...Wir haben nochmals ein extra Schreiben aufgesetzt, in dem auch steht, das ein nachmieter da ist und wir unmöglich an Sie weitervermieten können. Aber wie siehts rechlich aus???Die Mieter bekommen wohl auch Sozialhilfe oder ALG2, jedenfalls gibt es wohl einen Fallmanager und Sie sind bereits auf dem Amt bestens bekannt...Für eine hilfreiche ANTWORT wäre ich sehr dankbar.
Bitte verzeihen Sie eventuelle Rechtschreibfehler...aber ich bin wirklich sehr aufgeregt wegen dieser Mieter...zumal Sie heute einen Wasserschaden (ausgerlaufene Waschmaschine) haben-und nicht versichert sind...Wir haben schon soviel Ärger mit Ihnen gehabt...



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  #2  
Alt 09.03.2012, 09:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nach Kündigung des Mieters wurde Mietvertrag befristet verlängert

Das klingt nicht gut. Sie sollten unbedingt das Fachwissen eines Anwaltes in Anspruch nehmen, denn den werden Sie benötigen um diese Mieter rechtssicher aus der Wohnung zu bekommen.

Wenn die Mieter nicht freiwillig ausziehen, müssen Sie auf Räumung der Wohnung klagen. Ob Sie dafür die Kündigung Ihrer Mieter benutzen können, oder selbst eine Kündigung aussprechen müssen, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
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  #3  
Alt 09.03.2012, 17:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
Standard AW: Nach Kündigung des Mieters wurde Mietvertrag befristet verlängert

Hallo, danke für die Antwort. Aber wo liegt unsere Schuld? Man kann doch nicht ernsthaft verlangen, das das immer so weitergeht? Schließlich habe Sie die Wohnung gekündigt nicht wir...Muß man ersthaft einen Anwalt nehmen um wieder an sein Eigentum zu kommen???Sie haben einen Mietberechtigungschein beantragt...muß dann nicht das Sozialamt dafür sorgen, das Sie irgendwo unterkommen? (Sozialwohnung oder so ???-da möchten Sie nämlich gerne hin. ) Was wird das einschalten eines Anwalts in etwas kosten? Auf den Kosten bleibe ich dann ja auch sitzen..Oh mein Gott..
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  #4  
Alt 10.03.2012, 15:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nach Kündigung des Mieters wurde Mietvertrag befristet verlängert

Hallo,

natürlich sind Sie im Recht und Sie trifft keine Schuld.
Das Problem könnte jedoch sein, die Mieter "rechtzeitig" aus der Wohnung zu bekommen.

Wir bieten über unser Mietrecht Portal eine Onlineberatung an. Diese können Sie unter dem folgenden Link aufrufen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Der Vorteil: Sie können Ihre Frage kostenlos an einen Anwalt stellen und Ihnen wird ein unverbindliches Angebot für Ihren individuellen Sachverhalt unterbreitet. Sie haben dann die Wahl, ob Sie die Kosten auf sich nehmen möchten.

Des Weiteren ist diese Art der Onlineberatung meist günstiger als eine Erstberatung bei einem Mietrecht Anwalt vor Ort.

Diese Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen!


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Stichworte
befristet, kündigung, mietvertrag, nachmieter

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