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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Nachmieter eigener Sohn, Probleme
Mein Mann, mein Sohn und ich leben seit 27 Jahren in einem 3 Familienhaus, welches in 3 separate Wohnungen aufgeteilt ist. Seit 15 Jahren leben wir nun in der Erdgeschosswohnung und unser Sohn seit 4 Jahren in der Dachgeschosswohnung des Hauses. Da wir nun ein Haus gekauft haben werden wir in naher Zukunft aus der Wohnung ausziehen und und unser Sohn möchte unsere EG Wohnung beziehen. Unsere Vermieterin hat jedoch ein Gerücht gehört, dass wir ausziehen und hat bereits einen neuen Nachmieter für die EG Wohnung gefunden obwohl ja noch keine Kündigung oder dergleichen eingereicht wurde. Auf den Einwand, dass unser Sohn die EG Wohnung gerne hätte wird nicht eingegangen. Können wir den Mietvertrag weiterhin auf uns laufen lassen und unser Sohn seine DG Wohnung kündigen und in unsere EG Wohnung ziehen? Oder wie ist das in dieser Situation am besten machbar?
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#2
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AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
Hallo,
das wäre natürlich eine Möglichkeit. Somit treten Sie weiterhin als Mieter auf, Ihr Sohn überweist die Miete an Sie und Sie an den Vermieter. Sie bleiben als Mieter dann natürlich in der Haftung. Aber ganz so einfach ist das auch nicht, das dies den Tatbestand der Untermiete erfüllt. Lesen Sie dazu bitte einmal hier: Untermiete Der einfachste Weg wäre noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen! Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
Zitat:
Wäre mein Sohn auch ein Untermieter? Es ist ja in dem Sinne kein Dritter. Mein Sohn stand ja früher auch nicht mit im Mietvertrag oder hat ein Untermietervertrag gehabt obwohl er mit bei uns gewohnt hat. |
#4
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AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
Zur Untervermietung an Familienangehörige:
Zitat:
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#5
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AW: Nachmieter eigener Sohn, Probleme
Zitat:
Aktuelles - Gebrauchsüberlassung an Dritte - Rechtsanwaltskanzlei Kremer Höck und Kollegen - Mnchen |
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Stichworte |
kündigung, mehrfamilienhaus, untermiete, überlassung |
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