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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Nachmieter für eine Wohngemeinschaft
Hallo alle zusammen,
ich bin Ingenieur und habe leider keine Ahnung von Jura, deswegen schildere ich mal hier mein Anliegen: Ich wohne zur Zeit in einer WG mit einer Mitbewohnerin (die Jura studiert) ... Wir wollten einen Nachmieter für mich finden, da ich im Oktober ausziehen wollte. Leider habe ich keine Zusagen für einen Studienplatz erhalten und habe darauf hin mit ihr abgemacht das ich erstmal doch wohnen bleibe. Nun habe ich endlich eine Zusage für einen Masterplatz erhalten und will jetzt doch ausziehen. Sie weigert sich mit mir zu sprechen und ist jetzt erstmal für 2 Wochen im Urlaub. Jeder von uns hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter (eine Immobiliengesellschaft). Das heißt zwischen uns ist kein gemeinsamer Vertrag. Ich will aber ausziehen und die Kündigungsfrist von 3 Monaten kann ich nicht einhalten bis Oktober (ist ja klar). Kann ich jetzt einfach ohne ihr das zu sagen einen Nachmieter besorgen, der dann meinen Vertrag übernimmt? Muss ich nur meine Pflicht dem Vermieter gegenüber einhalten einen neuen Nachmieter zu suchen oder kann sie da gegen was machen? Leider sind wir auch nicht mehr so gut miteinander befreundet und ich befürchte, dass Sie als Jurastudentin irgendwas ausheckt ... Vielen Dank schonmal an euch alle!!! |
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#2
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AW: Nachmieter für eine Wohngemeinschaft
Das einzig sichere ist, dass der Vermieter mit einer Nachmieterstellung einverstanden sein muss. Da ein Einzelvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, ist die Erlaubnis der zweiten Mieterin nicht nötig, bzw. hier besteht kein Mitspracherecht.
Wenn noch heute die Kündigung beim Vermieter vorliegt (dritter Werktag), endet das Mietverhältnis am 30.11. |
#3
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AW: Nachmieter für eine Wohngemeinschaft
Zitat:
Sie können den Vermieter fragen ob Sie Nachmieter vorschlagen dürfen. Er kann es erlauben, muß es aber nicht. Wenn er es dann erlauben sollte kann er einen von den vorgeschlagenen Kandidaten akzeptieren, muß es aber nicht. Wenn Sie Pech haben stimmt der VM einer Nachmietersuche nicht zu oder läßt sich mit seiner Auswahl 3 Monate Zeit. Übrigens können sie ab Heute erst zum 31.12.2013 kündigen. |
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Stichworte |
auszug, kündigungsfrist, nachmieter, wohngemeinschaft |
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