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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hallo!
Ich habe eine kleine Frage und hoffe, dass ich hier etwas Aufklärung bekomme. Ich bin aus meiner Wohnungs ausgezogen und hatte einen Nachmieter (befreundete Person). Meine Wohnugn war beim Auszug sehr dreckig (keine Zeit zum putzen) und der Dachboden/Keller war mit gerümpel voll. Der Nachmieter versprach mir, das er die Säuberung und die Entrümpelung übernimmt. Das Gegenleistung überließt ich Laminat und Küche. Dies alles war mündlich fest gehalten. Der Nachmieter hatte probleme mit der Kaution, er konnte sie nicht sofort bezahlen. Ich bot an, dass er erstmal meine Kaution übernehmen kann und mir diese später zurück zahlt. Der Nachmieter nahm das Angebot an, wir hielten das aber nich schriftlich fest. Drei Monaten nach dem Umzug möchte ich meine Kaution vom Nachmieter wiederhaben. Er stellt mir jetzt eine Rechnung von ~350€ für die Reinigung und Aufräumarbeiten aus und will nur den Restbetrag an mich überweisen. AUßerdem rechnet er mit einen Stundenlohn von 12€. Frage: Darf er mir meine Kaution verweigern bzw. mir nur ein Teil zurück zahlen? Oder hätte er mich vorher zur Nachreinigung auffordern müssen? Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen! VG walga |
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#2
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2. Wenn Sie eine verdreckte Wohnung mit zugemülltem Keller und Dachboden hinterlassen sind 12,- € pro Stunde als Arbeitslohn sicherlich ein Freundschaftspreis. 3. Wenn Sie aus der nächsten Wohnung ausziehen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Putzen und Ausräumen von Keller & Co. beginnen. Noch einmal werden Sie sicherlich keinen Dummen finden, der Ihnen die Arbeit abnimmt. |
#3
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Problem: Sie haben nichts schriftlich fixiert. Dies nachzuholen wird wohl auch unmöglich sein. Zumindest mit der selben Beweiskraft!
Sie könnten dem Nachmieter ja nun eine Rechnung über rund 350 EUR schicken für die Übernahme von Laminat und Küche. Dann wäre Ihre Kaution wieder in voller Höhe offen, welche Sie auch gleich mit abrechnen sollten. Auf dieser Rechnung könnten Sie auch sowas vermerken wie: wie mündlich am tt.mm.jjjj (unter Zeugen wäre wichtig?) vereinbart So hätten Sie zumindest eine nachträgliche Fixierung der Vereinbarung auf Papier. Ob dies hilft Ihr Problem zu lösen steht auf einem anderen Blatt Papier. Ansonsten kann nur ein Anwalt helfen oder sie schreiben das Geld als Lehrgeld ab! Eine günstige anwaltliche Onlineberatung bieten wir auch über unser Portal an: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Dort können Sie sich kostenlos ein Angebot zur Klärung Ihres Sachverhaltes einholen! Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kaution, küche, laminat, mietkaution, nachmieter, reinigung |
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